Zitiert von: Walter
Das Geld von der KK ist Brutto wie Netto, da hier kein KK/PV abgezogen wird.
Die Brutto-Rente wird mit der Zahlung der Krankenkasse an Sie verrechnet - der Rest ist Brutto-Rente und wird nach Abzug von KK/PV Netto-Rente.
Evtl. noch Steuer, das wird aber erst am Jahresende festgestellt
Das Geld, was man von der Krankenkasse auf das Konto bekommt, ist netto. Es gibt hierzu einen Bruttobetrag. Von dem werden Beiträge zur Rente, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen (und die Krankenkasse zahlt auch noch dazu). Es ist also nicht Brutto wie Netto, sondern kürzt sich um die Beiträge für Rente, AlV und PV und landet denn netto auf dem Konto.
Die Rente besteht aus einem Bruttobetrag, von dem Beiträge zur Krankenkasse (halber Beitrag) und Beiträge zur Pflegeversicherung (voller Beitrag) abgezogen werden. Das ergibt dann die Netto-Rente. Dieser Betrag wird ausbezahlt, ggfs auch rückwirkend. Der Nachzahlungsbetrag ist NETTO.
Von diesem Betrag wurde in meinem und auch in Castles Fall der Erstattungsanspruch der Krankenkasse erfüllt. Brutto!! Von der Krankenkasse wird lediglich der Betrag für Pflege- und Arbeitslosenversicherung direkt zurück bezahlt.
Den Beitrag zur Rentenversicherung hat sich die Krankenkasse NICHT von der Rentenversicherung zurück erstatten lassen, sondern aus dem NETTO-Nachzahlungsbetrag
Also BRUTTO-Krankengeld gegen NETTO-Rente.
Meine Krankenkasse verweist hierzu auf Urteile aus 1992 ff, aber IMMER geht es darum, dass das Krankengeld höher ist als die Rente. Und sie bezieht sich auf §3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, wonach Krankengeld Rentenversicherungspflichtig ist.
Außer acht gelassen wird
"§ 50 SGB V
Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes
(1) 1Für Versicherte, die
1.
Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,..beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an;..."
Wenn Krankengeldanspruch weiter besteht, z. B. wg. teilweise Erwerbsminderung aber voller Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankengeld gekürzt ausbezahlt, also Bruttokrankengeld abzüglich Brutto-Rente, abzüglich RV-/PV-AlV-Beitrag auf das Krankengeld.
Aber in diesem Thema geht es um 100% Erwerbsminderungsrente, durch die der Anspruch auf Krankengeld erlischt. Und auf diesen erloschenen Betrag soll man dann rentenversicherungspflichtig sein???
Ich habe zwischenzeitlich die KK aufgefordert, mir diesen Betrag zu überweisen. Die machen es sich nämlich ziemlich einfach, fordern das Geld vom kranken EWM-Renter zurück, der schon nicht streiten wollen wird. Und zufrieden ist, dass er nun Rente bekommt. Aktuell dann ja den korrekten Betrag, es geht ja nur um die Nachzahlung, an der die sich bereichern.... und behaupten, es wirke sich später bei der Rente noch aus.
Und nochmals, ich möchte nicht auf 0,00 EUR Anspruch 9,3% Rentenversicherungsbeiträge aus eigener Tasche bezahlen!
PS das mit der Steuer ist außen vor, das ist ein nicht weniger kompliziertes Thema. Und im Falle einer rückwirkenden Nachzahlung sollte man sich dazu auf jeden Fall Hilfe holen, denn sonst zahlt man auf die Rente Steuern, nur weil man das erstattete Krankengeld wie bescheinigt einträgt und nicht selbst aufteilt nach Krankengeld und Ersatzleistung.... Wäre schön, wenn anhand all dieser Fallen auch mal Zeit bliebe, sich um die Gesundheit zu kümmern....