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Experten-Antwort

Verrentung in den besten Jahren

von Constanze04.01.2021 | 14:19
109 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhielt die Botschaft der DRV zu Weihnachten (pünktlich), dass ich seit 2015 zwangsverrentet wäre. Ich musste den Antrag auf Geheiß des Jobcenters (die lehnten mich ab, weil sie mich "geistesgestört" finden, so ging ich zum Grundsicherungsamt) stellen. Nun stellt sich mir die Frage: wie komme ich da heraus? Ich arbeite nachweislich, nur nicht in Festanstellung. Vorausgegangen war eine rülpsende Dame vom Jobcenter in S., über die ich mich beschwert hatte. HIlfreiche Ideen würden mich freuen, die DRV antwortet mir auch nicht. Was in 2015 gewesen sein soll, wäre mir nicht bekannt. Mit freundlichem Gruß zum Neune Jahr (an alle freundlichen Foristen ;-)) Connie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Constanze,

hinsichtlich der Klärung des Sachverhalts wenden sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Haben sie eventuell 2015 eine Leistung zur Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe gestellt? Dieser Antrag kann grundsätzlich als Rentenantrag gelten.

Grundsätzlich steht Versicherten das Recht zu, dieser Rentenantragsfiktion zu widersprechen. Diese Möglichkeit steht den Versicherten bis zur bestandskräftigen Bewilligung der Rente zu. Versicherte können damit bis zu diesem Zeitpunkt ihren als Rentenantrag geltenden Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zurücknehmen oder auf die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschränken, obwohl volle Erwerbsminderung vorliegt.

Das Gestaltungsrecht ist jedoch eingeschränkt, wenn Versicherte aufgefordert worden sind, den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Entsprechendes gilt, wenn Versicherte im Nachhinein bezüglich eines bereits gestellten Antrags auf Leistungen zur Teilhabe oder eines bereits gestellten Rentenantrages in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden. In derartigen Fällen können Versicherte das Gestaltungsrecht nur mit Zustimmung des jeweiligen Leistungsträgers ausüben.

Besprechen sie daher den Sachverhalt, welche Umstände zur Rentenbewilligung geführt haben, mit der zuständigen Sachbearbeitung.

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17 Antworten

KSCam 04.01.2021 | 15:40
Da kommen Sie doch ganz leicht raus: Beweisen Sie allen Beteiligten durch Arbeit dass Sie nicht erwerbsgemindert sind! Wo ist denn das Problem? Bisher waren Sie wohl bei Hartz4 und beim JC, die haben Sie auf die allgemeine Sozialhilfe umgepolt wohl weil Sie immer dann wenn es um Arbeit ging "irgendwie zu krank dafür" waren. Die DRV hat nun festgestellt dass Sie erwerbsgemindert sind und wenn die Rente nicht reicht, zahlt doch eh das Sozialamt den Rest. Hat sich doch für Sie kaum was geändert, oder? Und wenn Sie da raus wollen, siehe mein Hinweis auf Arbeit. :)
Argeam 04.01.2021 | 15:38
Hat das Jobcenter Starnberg wieder etwas zu verbergen? Das neue Jahr beginnt gleich amüsant!
Respektam 04.01.2021 | 15:48
Hier kann wirklich jeder noch so unsinnige Fragen oder Sachverhalte einstellen und die Experten machen sich die Mühe, diese sachlich zu beantworten. Respekt. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man über Beiträge wie von @Constanze, auch von Expertenseite, trotzdem nur den Kopf schütteln kann und das dann auch völlig zu Recht.
Argeam 04.01.2021 | 16:00
Zitat von Respekt anzeigenausblenden
Das ist ein hinlänglich bekannter Zeitgenosse, der hier öfter unter zig Aliasnamen aufschlägt. Ich muß ihn mal in Schutz nehmen, er war länger nicht da. Aber alte User wissen:"das Jobcenter hat etwas zu verbergen". Oder die arme Frau U. Von der Rentenversicherung. Oder die aufgedeckte angebliche Vergiftung, die Liste der Absurditäten ist lang, die Handschrift stets erkennbar!
KSCam 04.01.2021 | 21:44
Ja wenn sie keine Arbeit findet, ist das nicht Thema der DRV,weil unser Job ist es nicht erwerbsgeminderte Menschen in Arbeit zu bringen. Das ist auch nicht die Aufgabe von Arbeitsagentur oder Jobcenter. Dann kriegt sie die Rente die der eigenen Beitragsleistung entspricht plus eventuell (falls bedürftig) Sozialkohle vom Sozialamt. Sorry, staatliche Aufgabe ist dafür zu sorgen dass Menschen nicht unters Existenzminimum rutschen aber nicht "auf Teufel komm raus" einen Job zu finden wenn Menschen so krank sind, dass sie nicht arbeiten können. PS: für erwerbsgeminderte Menschen gäbe es noch die Möglichkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Beschäftigung zu finden, wenn sie arbeiten wollen (für ein Taschengeld).
Pauliam 09.01.2021 | 07:12
Hallo Constanze, sie fragen „wie komme ich da wieder raus“ ist einfach zu beantworten: sie suchen sich eine Tätigkeit nach ihren Wünschen, treten diese an und schon entfällt die Grundsicherung. Das ist ein einfacher Vorgang und man kann nichts falsch machen. Liebe Grüße Pauli
Constanzeam 08.01.2021 | 23:58
Hallo, @Frau Herrn CSK, danke für Ihre freundliche Antwort. An "wer Arbeiten will findet auch Arbeit": dies wäre erwiesenermaßen ist unwahr und zynisch!- und: Ja, ich beweise das und arbeite nachweislich, nur derzeit nicht in Festanstellung. @Arge: ich freue mich, dass Sie diesmal nicht den Sylvesterböller machen, aber Ihre obigen Unterstellungen wären unwahr. Sie machen Fortschritte! Schade aber, dass die DRV nicht ohne Anwalt antwortet, auch nicht in diesem Forum, oder? Also, ich bin in den besten Jahen von der DRV Bund zu Weihnachten 2020 verrentet worden. Ein Grund wird mir nicht mitgeteilt. Ich nehme daher an, dass die DRV Bund eine psychiatrische Krankheit gesteckt bekam. Es ist zum aus der Haut fahren, so komisch behandelt zu werden, als sei man psychiatrisch erkrankt. Ich zahlte einen fünfstelligen Betrag, um eine Entmündigung abzuwenden, dann bitte ich auch die DRV, mich als Gesprächspartner ernst zu nehmen. Warum schicken sie sonst überhaupt einen Bescheid, wenn ich als entmündigt geführt werde? Viele würde sich über eine Verrentung mitten im Arbeitsleben freuen und bringen dafür medizinische Unterlagen. Der Fiskus würde sich sicherlich freuen, wenn eine früh- Verrentung in jungen Jahren auch geprüft würde. Vielleicht antwortet mir die DRV ja einmal selbst, gerne hier im Forum. Natürlich weiß ich, dass ich ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht habe. Lieber wäre mir eine Klärung mit der DRV direkt, aber bislang bekam ich keine Auskunft. Dass die DRV sich hier auf Dritte verlässt, ist mir klar- aber ich wäre ja auch noch da und sage njet spasibam. Danke das Sie für einen gepflegteren Ton im Forum sorgten- jetzt ist es wieder brauchbar! Wie kann ich mich wehren und wieder Rentenzahler werden bitte? Mit freundlichen Grüßen ex bavaria Constanze
Constanzeam 09.01.2021 | 00:02
PS sah Ihren Text jetzt. Ich gucke immer nur halb, weil Forist "Arge" und Co abgingen wie ein China Kracher ;-) schade, dann auch hier keine Antwort von der DRV. Mit mir kann man's ja machen. Zwangsverrentung geht aber frühestens mit 62 laut Gesetz. Man antwortet mir wie geschrieben auch bei der DRV Sachbearbeitung nicht AUF DIE fRAge, warum ich verrentet wäre. Daher meine Frage im Forum wie ich mich wehren kann. Aber man soll ja nicht die Frösche fragen wenn man einen Sumpf austrockenen möcht (kleiner cherz, daqs ssagte Herr BM Seehofer im TV) An wen kann ich mich kostenlos wenden bitte (die der mir auch antwortet und oder dazu verhilft?) Ende PS:
Seelendoktoram 09.01.2021 | 08:07
@Constanze: Sie müssen sich eingestehen, dass Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig sind, auch wenn Sie selber das nicht einsehen (übrigens oft auch ein Indiz Ihrer Erkrankung). Wenn Sie so gesund wären, wie Sie glauben, würden Sie auch eine Arbeit finden. Auch Ihr ganzes Auftreten hier im Forum weist aber eher auf das Gegenteil hin. Sie werden sich damit abfinden und/oder in psychische Behandlung geben müssen. Es wird Zeit, dass Sie das akzeptieren. Kein Forum der Welt wir Ihnen helfen (können).
KSCam 09.01.2021 | 11:23
Wenn Sie eine Antwort "der DRV und Ihrer Anwälte" wollen dürfen Sie sich nicht an dieses Forum wenden. Hier werden allgemeine Fragen beantwortet und keine Einzelfälle. Hier sind Sie ganz einfach falsch. PS: auch mir - als medizinischer Laie - drängt sich der Eindruck auf, dass die DRV mit Ihrer Bewertung nicht ganz falsch liegen könnte und Sie tatsächlich aus psychischen Gründen erwerbsgemindert sind.
Anchormanam 09.01.2021 | 14:03
Da kommen Sie doch ganz leicht raus: Beweisen Sie allen Beteiligten durch Arbeit dass Sie nicht erwerbsgemindert sind! Wo ist denn das Problem? Bisher waren Sie wohl bei Hartz4 und beim JC, die haben Sie auf die allgemeine Sozialhilfe umgepolt wohl weil Sie immer dann wenn es um Arbeit ging "irgendwie zu krank dafür" waren. Die DRV hat nun festgestellt dass Sie erwerbsgemindert sind und wenn die Rente nicht reicht, zahlt doch eh das Sozialamt den Rest. Hat sich doch für Sie kaum was geändert, oder? Und wenn Sie da raus wollen, siehe mein Hinweis auf Arbeit. :)
Und was ist, denn die Person trotz bestem Willen keine Arbeit findet und beim Jobcenter wegen EM abgemeldet ist? Das Sozialamt macht in der Richtung nichts.
Erst bei einem Leistungsvermögen von 15 Wochenstunden besteht ein Anspruch auf Arbeitsvermittlung. Dieses wäre z. B. bei einer Teilrente der Fall. Hat Sie die RV hingegen als voll erwerbsgemindert eingestuft, hilft nur selbstständig eine Arbeit zu finden. Es ist aber auch möglich, trotz Arbeit weiterhin als erwerbsgemindert zu gelten. Dann ruht die Rentenzahlung nur, bspw. aufgrund des Hinzuverdienstes. Diese Regelung halte ich allerdings für schwachsinnig, da sie indiziert, dass eine Erwerbsminderung wegen bestimmter Krankheiten gewährt wird. Klassisches Beispiel, der im Rollstuhl sitzende einarmige einäugige. Der muss doch erwerbsgemindert sein. Arbeitet aber täglich im Büro. Rente ruht. Erwerbsminderung ist aber durch Leistungsfähigkeit definiert und nicht durch bestimmte Erkrankungen. Unser Rollifahrer hat unbestritten ein enormes Krankheitsbild, aber er arbeitet,ist somit sichtbar Leistungsfähig. Er erhält trotz Arbeit den Status erwerbsgemindert.
Argeam 09.01.2021 | 12:25
Zitat von Constanze anzeigenausblenden
Constanze schrieb

Hallo, @Frau Herrn CSK,

danke für Ihre freundliche Antwort.

An "wer Arbeiten will findet auch Arbeit": dies wäre erwiesenermaßen ist unwahr und zynisch!- und:

Ja, ich beweise das und arbeite nachweislich, nur derzeit nicht in Festanstellung.

@Arge: ich freue mich, dass Sie diesmal nicht den Sylvesterböller machen, aber Ihre obigen Unterstellungen wären unwahr. Sie machen Fortschritte!

Schade aber, dass die DRV nicht ohne Anwalt antwortet, auch nicht in diesem Forum, oder?

Also, ich bin in den besten Jahen von der DRV Bund zu Weihnachten 2020 verrentet worden. Ein Grund wird mir nicht mitgeteilt. Ich nehme daher an, dass die DRV Bund eine psychiatrische Krankheit gesteckt bekam.

Es ist zum aus der Haut fahren, so komisch behandelt zu werden, als sei man psychiatrisch erkrankt. Ich zahlte einen fünfstelligen Betrag, um eine Entmündigung abzuwenden, dann bitte ich auch die DRV, mich als Gesprächspartner ernst zu nehmen. Warum schicken sie sonst überhaupt einen Bescheid, wenn ich als entmündigt geführt werde?

Viele würde sich über eine Verrentung mitten im Arbeitsleben freuen und bringen dafür medizinische Unterlagen. Der Fiskus würde sich sicherlich freuen, wenn eine früh- Verrentung in jungen Jahren auch geprüft würde. Vielleicht antwortet mir die DRV ja einmal selbst, gerne hier im Forum. Natürlich weiß ich, dass ich ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht habe. Lieber wäre mir eine Klärung mit der DRV direkt, aber bislang bekam ich keine Auskunft. Dass die DRV sich hier auf Dritte verlässt, ist mir klar- aber ich wäre ja auch noch da und sage njet spasibam.

Danke das Sie für einen gepflegteren Ton im Forum sorgten- jetzt ist es wieder brauchbar!

Wie kann ich mich wehren und wieder Rentenzahler werden bitte?

Mit freundlichen Grüßen ex bavaria

Constanze

So, so, ich liege also falsch. Dann Herr/Frau A. Quappe seien Sie doch so nett und lassen Sie uns wissen, in welchem "S" sich das Jobcenter befindet! Ich verwette Haus und Hof, dass es sich um Starnberg handelt. Alte Mitleser hier wissen, wer Sie sind!
W°lfgangam 09.01.2021 | 18:34
Zitat von Constanze anzeigenausblenden
Constanze schrieb

Hallo, @Frau Herrn CSK,

danke für Ihre freundliche Antwort.

An "wer Arbeiten will findet auch Arbeit": dies wäre erwiesenermaßen ist unwahr und zynisch!- und:

Ja, ich beweise das und arbeite nachweislich, nur derzeit nicht in Festanstellung.

@Arge: ich freue mich, dass Sie diesmal nicht den Sylvesterböller machen, aber Ihre obigen Unterstellungen wären unwahr. Sie machen Fortschritte!

Schade aber, dass die DRV nicht ohne Anwalt antwortet, auch nicht in diesem Forum, oder?

Also, ich bin in den besten Jahen von der DRV Bund zu Weihnachten 2020 verrentet worden. Ein Grund wird mir nicht mitgeteilt. Ich nehme daher an, dass die DRV Bund eine psychiatrische Krankheit gesteckt bekam.

Es ist zum aus der Haut fahren, so komisch behandelt zu werden, als sei man psychiatrisch erkrankt. Ich zahlte einen fünfstelligen Betrag, um eine Entmündigung abzuwenden, dann bitte ich auch die DRV, mich als Gesprächspartner ernst zu nehmen. Warum schicken sie sonst überhaupt einen Bescheid, wenn ich als entmündigt geführt werde?

Viele würde sich über eine Verrentung mitten im Arbeitsleben freuen und bringen dafür medizinische Unterlagen. Der Fiskus würde sich sicherlich freuen, wenn eine früh- Verrentung in jungen Jahren auch geprüft würde. Vielleicht antwortet mir die DRV ja einmal selbst, gerne hier im Forum. Natürlich weiß ich, dass ich ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht habe. Lieber wäre mir eine Klärung mit der DRV direkt, aber bislang bekam ich keine Auskunft. Dass die DRV sich hier auf Dritte verlässt, ist mir klar- aber ich wäre ja auch noch da und sage njet spasibam.

Danke das Sie für einen gepflegteren Ton im Forum sorgten- jetzt ist es wieder brauchbar!

Wie kann ich mich wehren und wieder Rentenzahler werden bitte?

Mit freundlichen Grüßen ex bavaria

Constanze

Tja, einfach die erste Seite vom Rentenbescheid rumdrehen/oder sich dabei helfen lassen, dann steht bereits oben in den ersten Zeilen der Grund für die 'Berentung'. Man/Frau kann sich auch penetrant schlicht dem Lesen verweigern - oder dieselbe Geschichte immer wieder neu erfinden ...schon mal drüber nachgedacht, sich als Publizist selbständig zu machen /Einkommen selbstverantwortlich jenseits des Forums zu generieren, statt den Sozialstaat zu melken?! ;-) Gruß w.
Constanzeam 09.01.2021 | 20:10
Hallo, danke auch Ihnen für Ihre Antwort. Nur, die Zeit liefe für den Widersrpcuch aif das Geschenk (Rentenbescheid). Fand bislang noch keinen Rechtsanwalt, der mir das glaubte. Daher müsste die DRV reagieren, so lange wie möglich vor Verstreichen der Rente. Das Geld reicht leider nicht, um davon zu leben- areme Lehrerein. Zu CSD: wenn ich die Konstellation akzeptiere, dann kann ich nicht zu meinen Einladungen zu Bewerbungsgespüröächen. Ich war beiereits eingestellt als Lehrer, das zerschlug sich aber da ein Teil der Ausbildung bei einer Mitbewerberin bereits absolviert war. Nun ja, Gelkd regiert die Wlet. Wenn ich weiterhin nichts von der Rente hören sollte, würde ich mich hier wieder melkden. Es ist viel umgänglicher geworden im Vergleich zu 2020 (so etwas habe ich noc nie erlebt, und die HARTZ-4 -Foren sind kein Ort des Kuschelns und des Charmes. - MfG C. Dipl.-Ing.
Schadeam 09.01.2021 | 20:43
Ernst gemeinte Antwort: Ihre Story ist nix fürs Forum; aber wenn Sie hier bei den Stammusern für Belustigung sorgen wollen, dürfen Sie Ihre Geschichten gerne weiter zum Besten bringen. Das muss jetzt einfach raus: So wie Sie sich hier äußern wären Sie im übrigen die allerbeste Lehrerin die man sich denken könnte, das würden die beim Vorstellungsgespräch sofort merken. Und dann steht einer Einstellung und einer großen Karriere nichts mewhr im Weg. Grins
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