Wie sieht es aus, wenn ein Existenzgründer ohne Angestellte nach ca. einem halben Jahr bisher nur bei einem Auftraggeber tätig war, jedoch die Antragsfrist innerhalb der ersten 3 Monaten nach Existenzgründung auf Befreiung von der Versicherungspflicht verpasst hat?
Wird der dann automatisch versicherungspflichtig? Müssen Beiträge nachgezahlt werden?
02.11.2007, 23:06
von
Kurt
05.11.2007, 11:04
Experten-Antwort
Hallo Kurt,
wenn die selbständige Tätigkeit versicherungspflichtig ist, ja. § 6 Abs. 4 SGB VI: "Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn Sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an."
Ich würde Ihnen empfehlen, sich zur Klärung schnellstmöglich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.