Hallo
Bei meiner Freundin, 30 Jahre, wurde ca. 2002 Multiple Sklerose festgestellt.
Dem Verlauf nach zu urteilen, hat sie wohl die schubförmige MS und ihr Gesundheitszustand verlief bisher weitestgehend stabil. Betroffen war sie in den letzten Jahren körperlich mit
Seh- und Gleichgewichtsstörungen, Fatique und nach 7 Jähriger Interferon Behandlung mit somato psychischen Problemen.
Im Juni 2011 bekam sie einen akuten Schub der wieder einmal ihre Augen betraf mit der Folge, dass sie Doppelbilder sah und nicht mehr in der Lage war, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren bzw. ihrer Arbeit als Büroangestellten nachzukommen.
Mit Cortison behandelt verging Monat für Monat bis sie ca. Ende September mit Unterstützung ihrer Neurologin eine Reha beantragte.
Nach einigen Wochen erhielt sie die Bewilligung der Maßnahme und wenig später auch Unterlagen der Klinik.
Beantragt hatte sie die Maßnahme auf Grund ihrer MS. Sie bekam eine Psychosomatische Reha.
Auf Grund einer Norovirus Infektion in der Einrichtung, Krankenständen des Personal und umfangreicher Baumaßnahmen die Behandlungen teilweise unmöglich machten, wurde die Maßnahme nach ca. 2 Wochen abgebrochen.
Wir schickten der RV ein ausführliches Begründungsschreiben für den vorzeitigen Abbruch, worauf auch eine schriftliche Entschuldigung für etwaige Missstände in der betroffenen Einrichtung folgte. Mit diesem Schreiben erhielt meine Freundin den Rat, bei einem erneuten Antrag ihr Recht wahrzunehmen, eine Einrichtung vorzuschlagen.
Während wir uns also um eine passende Einrichtung bemühten, landete ca. 2 Tage nach dem Schreiben der RV eine erneute Bewilligung einer Rehamaßnahme im Briefkasten.
Neben dem Dank für die erneute Beantragung einer Reha?, teilte man ihr mit, dass in den nächsten Tagen Unterlagen der Klinik per Post zugesandt würden.
Nachdem wir feststellten, dass neben der Entfernung zum Heimatort, die Einrichtung auch nicht zur Behandlung von MS Patienten ausgelegt war, begaben wir uns erneut auf die Suche nach einer passenden Einrichtung.
Zu diesem Zeitpunkt, im Frühjahr 2012 bekam meine Freundin erneut einen akuten Schub und ließ sich auf Rat ihrer Neurologin in eine Spezialklinik zur Behandlung ihres Schubes einweisen. In diesem ca. 3-wöchigen Aufenthalt verbesserte sich ihr Zustand und sie verließ die Klinik mit dem Ziel sich wieder um den noch ausstehenden Rehaaufenthalt zu kümmern. Wir fanden nach kurzer Zeit eine passende Einrichtung und forderten Unterlagen an.
Während wir auf den Bewilligungsbescheid und einen Antrittstermin für die Einrichtung warteten, meldete sich plötzlich die Krankenkasse meiner Freundin und stellte auf Grund fehlender Nachweise den Anspruch des Krankengeldes in Frage.
Nach zahlreichen teils Sinnfreien Telefonaten stellte sich heraus, dass Missverständnisse des Sachbearbeiters zu dieser Fehleinschätzung führten. Mittlerweile stand Krankengeld in der Höhe von 2 ½ Monatsgehältern aus, die dann auch nachgezahlt wurden.
Zum Ende August, wir hatten immer noch keine Zusage der RV für die Reha, wurde meine Freundin ausgesteuert und musste sich bei der Agentur für Arbeit melden, was sie auch Nahtlos befolgte.
Nach einigen Wochen konnte auch dort die Situation geklärt werden und sie erhielt mit einer Verzögerung von ca. 4 Wochen Bezüge von der Agentur.
Parallel zur Bewilligung ihres Arbeitslosengeldes meldete sich die Rehaeinrichtung mit einem Termin für Anfang Oktober 2012. Auch wenn es sich wieder nicht um die gewünschte Einrichtung handelte, es war eine Zweigstelle der Einrichtung und nicht für die Behandlung von MS-Patienten geeignet, trat meine Freundin Anfang Oktober die Maßnahme an.
Im Zeitraum der Maßnahme erhielt sie jedoch keine Bezüge von der nun zuständigen RV.
Auf Grund der Belastung der Behandlungen und eines kleinen finanziellen Polsters warteten wir zunächst das Ende der Reha ab und meine Freundin versuchte beim Sozialen Dienst der Einrichtung, soweit es ihr gesundheitlich möglich war, die Situation zu klären. Leider ohne Erfolg.
Innerhalb des Rehaaufenthaltes bekam meine Freundin vermutlich einen neuen Schub in der Halswirbelsäule, der in den ersten Wochen auch per MRT bestätigt wurde. Eine Behandlung blieb aus.
Meine Freundin wurde schlussendlich nach ca. 6 Wochen als gesund entlassen.
Die zu Eingang diagnostizierte MS mit akutem Schub, Restless Legs Syndrom, Fatique und eine Depression hatten sich nach Einschätzung der Einrichtung verbessert.
Am Tag der Abreise und nach Ankunft zu Hause, stellte sich meine Freundin bei ihrer Neurologin vor, die ihr auf Grund ihrer Beschwerden eine Cortison Therapie verordnete und sich erneut Krank schrieb.
Meine Freundin meldete sich am nächsten Tag bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und erkundigte sich nach dem weiteren Verlauf und wer nun zuständig für sie sei.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wollte die Agentur für Arbeit nicht und verwies auf ihre Krankenkasse. Auch die Krankenkasse hatte kein Interesse an der Krankmeldung und verwies auf die Rentenversicherung. Nach zahlreichen erfolglosen Anrufen stellte sich heraus, dass auch die RV kein Interesse an der AU hatte.
Mittlerweile stellten wir fest, dass die Rentenversicherung bisher noch keine Bezüge für den Zeitraum der Reha überwiesen hatte und wir erkundigten uns nach dem Hintergrund.
Die Nachfrage ergab, dass die für die Maßnahme 2011 auf Grund des Abbruchs zu viele Bezüge gezahlt wurden und dies übersehen wurde zu korrigieren.
Erst wenn dieses Versäumnis nachgeholt würde, könnten die Bezüge für die Reha von 2012 ausgezahlt werden.
Die Agentur für Arbeit, seit Ende der Rehamaßnahme für meine Freundin zuständig, konnte ihr bisher wiederum keine Bezüge zahlen, da die Rentenversicherung noch keine Bescheid erstellt hatte die die Agentur benötigt um weiter zu handeln.
Mittlerweile Januar 2013 konnte die Situation bei der RV geklärt werden und die ausstehenden Bezüge von Oktober 2012 konnten überwiesen werden.
Die Agentur für Arbeit wurde von uns informiert und man bestätigte uns auch den Eingang des noch ausstehenden Bescheides.
Nachdem dann allerdings bis zum 31.01.13 noch immer kein Bescheid über die Bewilligung des Arbeitslosengeldes und auch kein Geld auf dem Konto meiner Freundin einging, erkundigten wir uns erneut nach dem aktuellen Stand.
Nach einigen Telefonaten stellte sich heraus, dass meiner Freundin kein Arbeitslosengeld zustände, da sie aus der Rehamaßnahme 2012 gesund entlassen wurde. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Neurologin vom November 2012 könne nicht anerkannt werden.
Der Vorschlag des Sachbearbeiters war dann die Rehaeinrichtung mit einem Anruf davon zu überzeugen, den Rehabericht von arbeitsfähig auf arbeitsunfähig zu ändern. Weiteres sollte bei einem persönlichen Termin erörtert werden.
Der Termin ergab, dass ein Einwirken auf die Einrichtung wohl zeitlich nicht absehbar sei und man sie bat von ihrer behandelnden Ärztin eine schriftliche Bestätigung über den Gesundheitszustand nach Beendigung der Rehamaßnahme zu verfassen, der dann dem ärztlichen Dienst der Agentur vorgelegt werden würde. Dies geschah zum Anfang dieser Woche.
Neben diesem kaum erklärbarem Verlauf von unmöglichen Unfähigkeiten klopfte zudem im Dezember 2012 der Arbeitgeber meiner Freundin mit einem Schreiben des Integrationsamtes, es liegt eine SchwB von 50% vor, an die Tür und erklärte seine Absicht der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Einige Tage vor dem Schreiben des Integrationsamtes ging ein Glückwunschschreiben und eine Urkunde des Arbeitgebers über die 10 jährige Betriebszugehörigkeit ein. Eine Woche nach der Kündigungsabsicht kam ein Genesungspaket und Wünsche der baldigen Besserung.
So, jetzt bin ich das auch mal los!
Vielleicht hat ja der ein oder andere einen Tip was sie/er an unserer Stelle tun würde.
Wir überlegen mittlerweile mal zum Anwalt zu gehen, da unser Verständnis für nachvollziehbare und vernünftige Abläufe bei den Leistungsträgern schon lange ausgesetzt hat.
Ich frage mich ernsthaft wie ein Mensch da nicht den Mut verlieren soll zumal er durch sein Krankheitsschicksal eh schon kaum halt findet.
Ich bin mittlerweile sehr müde und mach hier erstmal einen Break.
Es würde mich freuen, wenn sich der ein oder andere hilfreich und mit ernst gemeinten Ratschlägen äußern würde.
Vielen Dank