Dem Beitrag von "-_-" kann zugestimmt werden. Einzelheiten zu den Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de , Veröffentlichungen , Merkblätter , Vorruhestand und Altersrente oder unter folgendem Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Vorruhestand-Altersrente.pdf
Bedenken Sie hierbei insbesondere, wenn Sie sich in den 9 Monaten bis zum ALG I Bezug nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, dass dieser Zeitraum nicht als Anrechnungszeit gewertet werden wird. Er kann nur dann als Überbrückungszeit anerkannt werden, wenn Sie sich fortlaufend und ernsthaft bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen).
Hierzu müssen in der Regel je Kalenderwoche zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindesten 15 Stunden erfolgen.
Dabei müssen sich die Bewerbungen auf Beschäftigungen beziehen, die Sie nach Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben können.
Die Eigenbemühungen sind durch entsprechende Unterlagen, vor allem durch Bewerbungsschreiben und die entsprechenden Antwortschreiben, lückenlos nachzuweisen.