Ich wende mich an die Experten hier im Forum und hoffe auf hilfreiche Hinweise. Danke vorab.
Mir wurde im Juli 2019 auf meinen Antrag hin eine Rehabilitationsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung genehmigt.
Mit der Klinik hatte ich mich bereits auf eine Aufnahme Anfang Dezember 2019 geeinigt.
Da mein Ehemann unerwartet an Krebs erkrankt ist und mit der Chemotherapie begonnen hatte, bat ich den Rentenversicherungsträger den Aufnahmetermin auf Juni 2020 zu verschieben, um meinen Ehemann pflegen zu können. Die Erkrankung wurde gegenüber dem Rentenversicherungsträger belegt.
Die Verschiebung des Aufnahmetermins lehnte der Rentenversicherungsträger mit der Begründung ab, dass ich die Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht in absehbarer Zeit antreten könne. Zudem wurde angekündigt den Bewilligungsbescheid zurückzunehmen. Aktuell ist die Angelegenheit noch im Anhörungsverfahren.
Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Ich halte die Krebserkrankung für einen gewichtigen Grund und hatte doch einen festen Termin vorgeschlagen. Warum stellt sich der Rentenversicherungsträger quer?