Ja. Dies werden aber nur Versicherte realisieren können die vor dem 01.01.1955 geboren sind und am 01.01.2007 zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderte anerkannt waren und die bis 12/2006 auch eine ATZ Vereinbarung vereinbart haben.
Für alle anderen Versicherten bzw. ansonsten ist zu bedenken, dass bereits für Jahrgänge ab 1952 das bis dato massgebliche frühestmögliche Lebensalter von 60 stufenweise auf 62 angehoben wird, d.h. Geburtsjahrgang 1964 kann diese Rente erst mit 62 - und 10,8 % Abschlag beanspruchen.
MfG