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Verschiebung Rentenalter bei Schwerbeschädigten

von Helmi13.12.2007 | 16:28
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schwerbeschädigte können ja bisher mit 63 ohne Abschläge bzw mit 60 bei 10,8 % Rentenabschlag die Altersrente für Schwerbeschädigte beanspruchen (bei 35 Versjahren) Mit der Heraufsetzung der Altersgrenzen wird auch für diese Rentanart das Zugangsalter stufenweise erhöht (63 auf 65 bzw 60 auf 62) Besteht auch hier die Möglichkeit weiterhin diese Rente mit 60 unter Inkaufnahme eines höheren Abschlages (z.B. Jahrgang 1952 - Abschlag 10,8 + 6*0,3) zu beanspruchen?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja. Dies werden aber nur Versicherte realisieren können die vor dem 01.01.1955 geboren sind und am 01.01.2007 zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderte anerkannt waren und die bis 12/2006 auch eine ATZ Vereinbarung vereinbart haben.

Für alle anderen Versicherten bzw. ansonsten ist zu bedenken, dass bereits für Jahrgänge ab 1952 das bis dato massgebliche frühestmögliche Lebensalter von 60 stufenweise auf 62 angehoben wird, d.h. Geburtsjahrgang 1964 kann diese Rente erst mit 62 - und 10,8 % Abschlag beanspruchen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie haben hier etwas missverstanden:

Für die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gestaltet sich für die Geburtsjahrgänge bis einschl. 1954 die Prüfung des Vertrauensschutztatbestandes so wie zu diesem Thread geschildert.

Für die Altersrente wegen ALO/ATZ wurde bereits für geburtsjahrgänge 1946 und jünger seit 2006 das bis dato frühestmögliche Lebensalter von 60 stufenweise angehoben. Um auch heute noch bzw. für die Zukunft diese Rente mit 60 (und 18 % Abschlag) beanspruchen zu können, war u.a. bis Ende 12/2003 eine ATZ Vereinbarung zu unterzeichen - was in Ihrem Fall ja zutrifft.

Was indes die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen angeht, so können Sie diese zwar ab 60 beanspruchen - haben dann aber einen Abschlag von 10,8 % in Kauf zu nehmen.

MfG

2 Antworten

lorefam 14.12.2007 | 07:21
Hallo, ist es richtig, dass die Schwerbehinderung 50% und die ATZ bis 12/2006 vereinbart sein müssen. Ich war der Meinung entweder 50% GdB oder ATZ. Ich erfülle alle Voraussetzungen (geb. 1949, seit 12/2005 50% GdB, ATZ vereinbart 12/2003). Bisher war ich der Meinung, dass ich entweder Rente aufgrund Schwerbehinderung oder ATZ beantragen muss, dass dies gekoppelt ist, ist mir neu. Gruß loref
Schadeam 14.12.2007 | 07:47
da bringen Sie sicherlich einiges durcheinander. Je nach Jahrgang und ATZ Vereinbarung, können sich unterschiedlichste Konsequenzen ergeben. Diese jedoch alle theoretisch darzulegen, möchte ich mir ersparen. Sie können aber gerne Ihren Fall darstellen und dann bekommen Sie sicher eine befriedigende Antwort, wann S I E konkret welche Rente mit welchem Abschlag bekommen können. Fragen anderer interessieren für Ihren Fall eher wenig.
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