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Verschiebung Rentenentritt

von maximilian27.12.2007 | 14:31
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich bin im Mai 1950 geboren und war am 01.01.2004 arbeitslos, somit könnte ich mit 60 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Ich habe jetzt einen Arbeitsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen und werde vor meinem 60. Geburtstag keine 12 Monate Arbeitslos sein. Kann ich dann mit 60 1/2 oder 61 noch Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen oder muß ich bis 63 warten ?

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 27.12.2007 | 15:01

Hallo Maximilian,

wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt haben und die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz zum 01.01.2004 erfüllt haben, dann dürfen Sie weiterhin mit 60 in Rente gehen, Sie müssen aber nicht. Das bedeutet für Sie, selbstverständlich können Sie auch nach dem 60. , aber vor dem 63. Lebensjahr (z.B. mit 60 Jahren und 3 Monaten oder 60 und 9 Monaten), nach den 12 Monaten Arbeitslosigkeit ihre Altersrente erhalten.

Moderatoren-Antwortam 27.12.2007 | 16:01

Ich hoffe, mein Beitrag war nicht missverständlich, ich meinte dass die 12 Monate Arbeitslosigkeit, die bis zum Rentenbeginn andauern, erst nach der zeitlich befristeten Beschäftigung liegen. Dies habe ich aufgrund der Fragestellung interpretiert.

Moderatoren-Antwortam 28.12.2007 | 08:46

Das Vorliegen von Arbeitslosigkeit wird nicht während der Dauer des Rentenbezugs, sondern nur bei Beginn der Rente gefordert. Der Versicherte muss am ersten Tag des Rentenbezugs arbeitslos i.S.v. § 119 SGB 3 sein. Danach braucht Arbeitslosigkeit nicht mehr vorzuliegen.

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 11:04

Hallo Eva,

die Zahlung einer Altersrente ist vor der Vollendung des 60. Lebensjahres leider nicht möglich. In Frage käme in Ihrem Fall daher höchstens eine Rente wegen Erwerbsminderung. Hierbei müssen aber neben verschiedenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch besondere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein (Stichwort Erwerbsminderung), welche sich nicht im Rahmen dieses Forums prüfen lassen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu wenden und persönlich beraten zu lassen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet erfahren Sie z. B. unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de.

8 Antworten

!am 27.12.2007 | 15:58
Zu den "sonstigen Voraussetzungen" gehören aber unter anderem auch, dass Sie nach dem 58,5. Lebensjahr mind. 1 Jahr arbeitslos gewesen sind und auch zum Rentenbeginn Arbeitslosigkeit vorliegen muss!
Heineram 27.12.2007 | 16:36
..... richtig ist doch, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Arbeitslosigkeit vorliegen muss. Heiner
Rentenüberprüferam 27.12.2007 | 16:13
Richtig ist, das ab dem 58 1/2 Lbj. mindestens 12 Monate Arbeitslosigkeit vorgelegen haben muss, wenn man die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder ATZ in Anspruch nehmen will, man muss aber nicht zwangsläufig im Monat vor Rentenbeginn noch Arbeitslos sein
Rentenüberprüferam 27.12.2007 | 17:46
§237 3. entweder a) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben oder Meine vorangegangene Ausssage bezog sich noch auf eine ältere Fassung, wonach man bei Rentenbeginn nicht unbedingt arbeitslos seinmusste. Gilt jetzt nicht mehr.
Gerhardam 27.12.2007 | 17:24
... ja, wat denn nu?? Sind die Experten sich nicht einig?!
Mam 27.12.2007 | 17:51
Oh doch, man muss sehr wohl bei Beginn der Rente arbeitslos sein. Ein Blick ins Gesetz (§ 237 Absatz 1 Nr. 3a SGB VI) hilft...
oh docham 28.12.2007 | 07:06
galt schon immer...
Evaam 28.12.2007 | 16:30
ich bin Mai 1952 geboren,werde demnächst arbeitslos aus ges. heitl. Gründen.Kann ich mit Abschlägen in Rente oder welche Bedg. muß ich erfüllen? Meine 35 Jahre Arbeit sind erfüllt.
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