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Verschiebung von Rehatermin, Eilverfahren

von mirakuka27.11.2013 | 21:27
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meinem Mann und mir wurde eine gemeinsame Reha bewilligt. In meiner Bewilligung heisst es " wir haben die Einrichtung gebeten, Sie bevorzugt aufzunehmen. Einer Verschiebung der Leistung auf einen späteren Termin kann grundsätzlich nicht entsprochen werden ". Ich verstehe nun nicht warum das so ist. Ich habe keinen Eilantrag gestellt, bin nicht im Krankenstand und beziehe auch kein Krankengeld, habe nie welches bezogen. Nun wurde uns für die Reha der Termin 19.12 gegeben. Aber es ist unmöglich für uns über Weihnachten auf Reha zu gehen. Erstensmal würde mein Mann sehr große Probleme bekommen, da der Dienstplan steht und auch über Weihnachten Urlaubsverbot ist, und es vor allem auch von kollegialer Sicht her einfach sehr schlimm ist, über die Feiertage einfach auf Reha zu gehen. Genauso ist es auch bei mir. Ich arbeite als Aushilfe, das heisst, das ich genau in der Feiertagszeit dringend benötigt werde. Was noch dazu kommt ist, dass wir zwei minderjährige Kinder haben, 14 und 16 Jahre alt. Wir wissen nicht wohin wir die beiden in den Ferien, vor allem über Weihnachten geben sollten. Wir können die Kinder nicht alleine lassen in dieser Zeit. Was kann man da tun ? Kann die Reha doch verschoben werden ?

3 Antworten

Fragenstelleram 27.11.2013 | 21:57
Haben Sie beide in Ihren Reha-Anträgen explizit darum gebeten, dass Sie zusammen in Reha gehen können? Wenn ja, was würden Sie mit Ihren Kindern zu einem anderen Zeitpunkt machen - während Ihrer gemeinsamen Reha-Zeit? Fragen Sie morgen bei der DRV nach, warum eine Verschiebung nicht möglich ist. Vielleicht liegt es daran, dass viele nicht fahren wollen über die Feiertage und die Klinik die Betten voll haben will/muss. Fragen Sie nach, ob Ihre Kinder als Besuchskinder über die Feiertage zu Ihnen kommen können (mit Übernachtung/Verpflegung). Dies ist Ihren Kindern, wenn sie gesund sind, in dem Alter sicherlich möglich. Kosten sind von Ihnen (glaube ich) zu tragen.
mirakukaam 27.11.2013 | 22:29
Ja, wir haben darum gebeten gemeinsam fahren zu dürfen. Es wurde mir gesagt, dass eine Verschiebung nicht möglich ist, weil es ein Eilverfahren ist. Seltsam ist aber, dass mir der Antrag erst abgelehnt worden ist, im August. Nach Widerspruch wurde es dann genehmigt und nun auf einmal im Eilverfahren. Obwohl ich sagen muss, wie lange dauert es bei normalen Verfahren, wenn ein Antrag von Juli im Dezember als Eilverfahren bewilligt wird. Die Kinder sind unter der Woche im Internat, dort könnten sie auch während der normalen Schulzeit übers Wochenende bleiben, nach Antrag. Aber während der Ferien geht das nicht. Wenn wir die Kinder in den Ferien mitnehmen würden, würde uns das pro Kind 870 Euro kosten, und das können wir uns nicht leisten.
Useram 28.11.2013 | 07:14
Wurde die Reha Ihres Mannes vielleicht als Eilverfahren gekennzeichnet? Normalerweise werden Fälle nur als Eilfall gekennzeichnet, wenn die Krankenkasse das erbittet, oder wenn es andere Gründe (z.B. ein laufendes Rentenverfahren) erfordern.
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