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Experten-Antwort

Verschiebung Wiedereingliederung

von Bibi13.05.2013 | 18:35
2237 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Partner ist seit einigen Wochen krankgeschrieben. Durch den Hausarzt wurde eine REHA beantragt. Da mein Partner die Entscheidung der Rentenkasse wieder nicht abwarten konnte, hat er eine Wiedereingliederung beantragt, welche am 27.05. beginnen sollte. Nun kam die Zusage für die REHA, mit Beginn 10.06.. In Rücksprache mit dem Hausarzt, wurde nun die Verschiebung der Wiedereingliederung auf den Termin nach der REHA gelegt. Meine Frage : Könnte man vor der REHA eine Wiedereingliederung für zwei Wochen machen, diese für die Zeit der REHA (4 Wochen) unterbrechen und dann weiterführen bzw. eine 2. Wiedereingliederung nach der REHA neu vereinbaren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bibi,

diese Frage lässt sich unter Berücksichtigung der erforderlichen persönlichen und medizinischen Hintergründe im Rahmen dieses Forums leider nicht hinreichend beantworten. Hier sollten Sie aus meiner Sicht eine Klärung direkt über den behandelnden Arzt und den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeiführen.

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9 Antworten

Schadeam 13.05.2013 | 19:34
Welchen Sinn sollte das machen? Am sinnvollsten wäre es allerdings die Frage des weiteren Vorgehens mit Ihren Ärzten zu besprechen, was soll ein (medizinischer) Laie dazu schon sagen?
securaam 14.05.2013 | 09:46
Hallo Bibi, das wäre möglich, aber: bis zur Reha wäre Kostenträger die KK, nach der Reha zu Lasten der Rentenversicherung. (Soweit die RV Kostenträger ist) D.h. die WE muß dann während des Reha-Aufenthalts von der Rehaeinrichtung mit dem Patienten geplant und eingeleitet werden.
Bibiam 14.05.2013 | 10:10
Vielen Dank für Ihre Antworten. In unserem Fall hat der behandelnde Arzt eine Verschiebung der Wiedereingliederung auf den Termin nach der REHA empfohlen, da die Wiedereingliederung für 6 Wochen geplant war, aber nach 9 Tagen hätte abgebrochen werden müssen (wegen Beginn REHA). Ich hatte gelesen, dass man eine Wiedereingliederung nur für maximal 7 Tage unterbrechen kann und wollte eigentlich wissen, ob man eine Wiedereingliederung beginnen kann, obwohl man schon vorher weiss, dass diese Wiedereingliederung nicht zu Ende geführt werden kann (Grund Beginn REHA)?
Feliam 14.05.2013 | 10:39
Was ist denn der Sinn einer Wiedereingliederung? Wenn schon vorher klar ist, dass die WE unterbrochen werden muss, dann ist doch auch schon vorher klar, dass nach Ende der Unterbrechung von vorn begonnen werden kann oder nicht?! Eine WE soll doch zum dauerhaften Verbleib im Beschäftigungsverhältnis führen und dafür ist eine gewisse Kontinuität schon Voraussetzung.
Bibiam 14.05.2013 | 11:12
Vielen Dank für Deine Antwort Feli. Demnach würde es in unserem Fall keinen Sinn machen, die Wiedereingliederung vor der REHA zu beginnen, da sie ja nur maximal eine Dauer von 9 Tagen haben würde und nicht bis zum Ende durchgeführt werden kann. Also ist die Wiedereingliederung nach der REHA der richtige Weg, verstehe ich das richtig?
securaam 14.05.2013 | 11:36
JA, schließe mich da feli voll und ganz an. Beginn der WE macht erst nach der Reha Sinn.
!am 14.05.2013 | 14:31
Mein Gott. Ist das denn so schwer zu vestehen ?? Beginnen Sie die WE erst N A C H der Reha und alles ist doch gut. Es ist doch völliger Blödsinn eine Reha zu beginnen wen man weiss das diese nach nur 9 Tagen ebagebrochen werrden muss wegen einer Reha. Und nach der Reha fängt man mit der WE wieder von vorne an. Das ist doch völliegr Blödsinn und Sinnfrei in jeder Hinsicht. Mensch denken Sie mal etwas nach.
Bibiam 14.05.2013 | 14:40
Ist gut, ich habe es verstanden!!! Ich bin der Auffassung, das Forum ist dafür gedacht, um offene Fragen zu klären. Für sachliche Informationen bin ich auch sehr dankbar.
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