Eine Rente wird grundsätzlich aus den zurückgelegten Zeiten (Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, beitragsfreien Zeiten etc.) geleistet. Es gilt somit das Versicherungsprinzip. Je mehr und je länger Beiträge eingezahlt werden, desto höher fällt auch die spätere Rente aus. Dieser Anspruch ist durch unsere Verfassung geschützt, so dass niemand befürchten muss, dass seine Beiträge irgendwann wertlos werden.
Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen erwarten können. Sonderregelungen sorgen jedoch dafür, dass Berufseinsteiger schon vom ersten Arbeitstag an in der Rentenversicherung geschützt sind. Die Erwerbsminderungsrente die dann gezahlt wird, wird nicht nach den bisher eingezahlten Beiträgen berechnet. Vielmehr wird so gerechnet, als hätte der Versicherte bis zum 60. Lebensjahr Rentenversicherungsbeiträge in der bisherigen Höhe eingezahlt (Zurechnungszeit).