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Experten-Antwort

Verschiedene der Termine

von Mela2220.08.2018 | 15:42
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6 Antworten

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Hallo wie oft kann man eine Reha verschieben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Mela",

bitte schauen Sie sich Ihren Bewilligungsbescheid für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation genau an. Aus dem Bescheid können Sie die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides entnehmen. Die Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte innerhalb dieser Frist beginnen. Dabei ist es unerheblich, ob und wie oft Sie den Beginn der Rehabilitationsleistung innerhalb der Frist verschieben. Dies ist eine Absprache zwischen Ihnen und der beauftragten Rehabilitationseinrichtung.

Beachten Sie jedoch auch, dass die Rehabilitationseinrichtung immer wieder eine gewisse Vorlaufzeit für die Einberufung und neue Terminvergabe benötigt. Die Kostenzusage an die beauftragte Rehabilitationseinrichtung enthält die gleiche Gültigkeitsdauer, wie Ihr Bewilligungsbescheid. Die Rehabilitationseinrichtung ist gehalten die Unterlagen an den Rentenversicherungsträger zurückzusenden beziehungsweise eine Mitteilung an den Rentenversicherungsträger zu machen, wenn die Rehabilitationsleistung nicht mehr in der vorgegebenen Gültigkeitsdauer aufgenommen werden kann. Eine Aufnahme nach der entsprechenden Frist würde nämlich bewirken, dass die Kosten nicht mehr übernommen werden.

Nach Ablauf der Frist wäre dann gegebenenfalls eine neue Antragstellung erforderlich.

Wer eine Rehabilitationsleistung beantragt sollte doch auch ein starkes Interesse daran haben, möglichst zeitnah etwas für sich und seine Gesundheit zu tun.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Teilnahme an Ihrer Rehabilitationsleistung

Ihr Experte

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5 Antworten

santanderam 20.08.2018 | 16:14
....und wenn die Krankenkasse zur Reha Antragstellung aufgefordert hat sieht's nochmals anders aus.
Mikeam 20.08.2018 | 16:18
Einmal bis Zwrimal, dann wird es schwierig.
Fastrentneram 20.08.2018 | 16:09
In der Regel gilt eine Zusage für 6 Monate. Mit einer guten Begründung gibt es innerhalb dieser Frist keine Begrenzung. Nach Ablauf der Frist wird ein neuer Rehaantrag fällig werden. Allerdings wird der Rententräger die Begründungen für die Verschiebung genau prüfen.
Schorscham 20.08.2018 | 19:18
Sofern Krankengeld bezogen wird und die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, darf die Reha nur mit deren Zustimmung verschoben werden. Und dafür braucht man schon sehr gute Gründe. MfG
Schadeam 20.08.2018 | 21:16
Normalerweise beantragt man eine Reha weil man dies für notwendig erachtet - wieso will dieser Bürger die beantragte notwendige reha mehrmals verschieben wollen. Können Sie noch etwas meht Details verraten? Warum wolle Sie die Verschiebung? Gibt es einen triftigen Grund oder hat Ihre Katze Masern?
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