Hallo "Mela",
bitte schauen Sie sich Ihren Bewilligungsbescheid für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation genau an. Aus dem Bescheid können Sie die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides entnehmen. Die Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte innerhalb dieser Frist beginnen. Dabei ist es unerheblich, ob und wie oft Sie den Beginn der Rehabilitationsleistung innerhalb der Frist verschieben. Dies ist eine Absprache zwischen Ihnen und der beauftragten Rehabilitationseinrichtung.
Beachten Sie jedoch auch, dass die Rehabilitationseinrichtung immer wieder eine gewisse Vorlaufzeit für die Einberufung und neue Terminvergabe benötigt. Die Kostenzusage an die beauftragte Rehabilitationseinrichtung enthält die gleiche Gültigkeitsdauer, wie Ihr Bewilligungsbescheid. Die Rehabilitationseinrichtung ist gehalten die Unterlagen an den Rentenversicherungsträger zurückzusenden beziehungsweise eine Mitteilung an den Rentenversicherungsträger zu machen, wenn die Rehabilitationsleistung nicht mehr in der vorgegebenen Gültigkeitsdauer aufgenommen werden kann. Eine Aufnahme nach der entsprechenden Frist würde nämlich bewirken, dass die Kosten nicht mehr übernommen werden.
Nach Ablauf der Frist wäre dann gegebenenfalls eine neue Antragstellung erforderlich.
Wer eine Rehabilitationsleistung beantragt sollte doch auch ein starkes Interesse daran haben, möglichst zeitnah etwas für sich und seine Gesundheit zu tun.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Teilnahme an Ihrer Rehabilitationsleistung
Ihr Experte