CVom medizinischen Dienst der DRV wird objektiv beurteilt, wieviele Stunden pro Tag Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig sind. Aufgrund dieses Ergebnisses sind Sie entweder voll oder teilweise erwerbsgemindert. Eine Beschränkung auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung könnte von daher problematisch sein, weil es einen Verzicht auf Sozialleistungen auf Kosten eines anderen Sozialleistungsträgers darstellt. Nach § 46 Abs. 2 SGB I ist ein entsprechender Verzicht unwirksam.
Ob der Rehaantrag in einenRentenantrag umgedeutet wird, hängt ab vom Leistungsvermögen zum Ende der Maßnahme. Eine generelle Aussage kann hier nicht getroffen werden.
Von der DRV werden Sie grundsätzlich nicht zur Rehaantragstellung aufgefordert. Diese Aufforderung ist primär von der Krankenkasse zu erwarten.
Auf die Rente wegen Erwerbsminderung wird Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen angerechnet. Das heißt, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder einer privaten Versicherung werden nicht berücksichtigt.
Die Tätigkeit als Dozent wird dann angrechnet, wenn dieses Einkommen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern ist.