Liebe/r Rentenberater/in,
ich möchte meine Altersrente vorbeziehen. Ich habe laut Rentenauskunft die Voraussetzungen für gleich drei Rentenarten erfüllt:
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährige Versicherte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
[Für die Rentenhöhe spielt es wohl keine Rolle, welche dieser Rentenarten gewählt wird. Doch würde ich gern das Stigma 'Rente wegen Arbeitslosigkeit' nicht auch noch in die Akten des Rentenalters mitnehmen - zumal mensch nicht weiß, was die Zukunft noch so an Gesetzen usw. bringt. Ausserdem werde ich auch noch einen winzigen Anspruch auf eine AHV-Rente habe. Etc. Das alles soll hier im Moment aber nicht Thema sein ;-) ]
Kann ich also frei wählen, welche der drei Rentenarten die DRV meiner Rente zugrunde legen soll?
Oder muss die DRV das nach feststehenden Richtlinien/Gesetzen ihrerseits festlsetzen?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, bitte ich um einen Tip, wo ich diese Richtlinie /Gesetze/Rechtssprechung zur Hierarchie der Rentenarten nachlesen könnte
Vielen Dank für Ihre Mühe!