Ein Bekannter bezieht seit 2001 seine Altersrente.
Erst jetzt ist ihm aufgefallen, dass in seiner Rente Kinderberücksichtigungszeiten fehlen.
Nach der Scheidung ist seine Exfrau ist Ausland verzogen und er hat seine Tochter, die damals 8 Jahre alt war alleine erzogen.
Er hat jetzt aber Angst, diese Kinderberücksichtigungszeiten zu beantragen, da bei einer Neufeststellung die Rente angeblich niedriger ausfallen könnte.
Er hat viele Schul- und Studienzeiten, die heute nicht mehr bewertet werden.
Ist diese Angst berechtigt oder gibt es einen Besitzschutz, wodurch sich die Rente nicht verschlechtern kann.
Danke!