Hallo,
mein Antrag auf Erhöhung des GdB ist abgelehnt worden und ich habe Widerspruch eingelegt. Ich will meinen Orthopäden bitten ein Attest auszustellen. Ich leide seit mehr als 10 Jahren unter Schmerzen im Mittelfuß Diagnosen bisher Arthrose+Metatarsalgie. Ich kann ohne Schmerzen nicht laufen. Alle Therapien bis heute erfolglos.
Seit 1986 habe ich einen 40%igen GdB wegen Bewegungseinschränk der re Hüfte (Einzel-GdB 40), Bluthochdruck (Einzel-GdB 10) und Bronchitis (Einzel GdB 10)
Mein Orthopäde hatte lediglich einen Auszug aus meiner Patientenkartei an das V-Amt gesandt ;-(.
Kann mir jemand sagen, ob ich mit dem entsprechenden Attest wohl Aussichten auf die 50 % GdB habe?
Hoffe jemand aus diesem Forum kennt sich aus oder kann mir ein anderes nennen.
Vielen Dank
Eli
suchen Sie unter
www.glaskugel.de oder
im Hellseherforum!
Nein im Ernst - wer hier im Rentenforum soll denn beurteilen können, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht?
Es gibt schon sehr nauve Fragestellungen.
Warten Sie ab wie entschieden wird?
Leider sind Sie hier im Forum an völlig falscher Stelle.
Wenden Sie sich ggf. an den VdK, SovD oder (Achtung, Gebühren!) an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Es ist wohl bekannt,daß die Erhöhung auf 50 % der Schwerbehinderung Auswirkung auf die Rente hat.Nämlich auf die Möglichkeit wann kann man den Antrag stellen (vom Alter her gesehen).Gibt es Kürzungen der Rente?In welcher Höhe usw.Daher tun sich unsere Landratsämter sehr schwer diese letzten 10 % zu bewilligen.
Mit Ihrer Aussage "Daher tun sich unsere Landratsämter sehr schwer diese letzten 10 % zu bewilligen" haben sie zu 100 % Recht, für die EInstufung eines Schwerbehinderten sind diese ja auch gar nicht zuständig.
Ich behaupte ganz mutig, dass die (ehemaligen) Versorgungsämter bestimmt eher "diese letzten 10 % bewilligen" ;-)
seit Jahren übernehmen das die Landratsämter bezw.sind die Versorgungsämter dort untergebracht.Es gibt so gesehen keine Versorgungsämter mehr.Im übrigen ist es mir egal wer was ablehnt.Abgelehnt ist abglehnt.
Es gibt keine Versorgungsämter mehr ????
http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm
Was sind sie denn so gereizt ?
(Kosten für Sehhilfen werden übrigens nicht von den "Versorgungsämtern" übernommen --> wieder was gelernt...)
Auch gegen die Bescheide der Versorgungsämter kann man Widerspruch einlegen.
Die Versorgungsämter fordern übrigens von den angegebenen Ärzten Berichte an.
OK! Sie haben gewonnen.Gegen Doitsche ......... ist kein Kraut gewachsen.
Suse liebe Suse was raschelt im Stroh?Wer wollte das wissen Suse?
Auch Sie haben gewonnen.Teilen Sie sich Ihren Gewinn mit Hmm.Es geht dachte ich darum,warum sich die "Ämter" so schwer tun die letzten 10 % zu 50 % Schwerbehindrung zu erteilen.Liegt es denn nicht möglicherweise daran,daß eben 50 % sich auswirken und bis 40 % halt nicht?
Können sie nicht "diskutieren" ohne persönlich zu werden ?
Charakterschwäche nennt man sowas...
Wenn nicht völlig am Thema vorbei geschrieben würde, wäre klar, daß es darum geht, was man tun kann, wenn der GdB von 50 nicht bewilligt wird.
@ Eli, vielleicht bekommen Sie in einem Forum speziell für Ihre Erkrankung noch Tipps.
Wie schwach müssen da unsere Politiker sein?Ok!Dann heulen Sie halt.
Lassen sie uns das Kriegsbeil begraben...
Mein Hinweis war ja nicht böse gemeint (deshalb auch der ;-).
Null Problem!
Eli, nur Beweise zählen, Aussagekräftige Gutachten, Arztberichte, die nicht älter als 6 Monate sein sollten.
Und der Hinweis einer Mitgliedschaft beim VDK war schon richtig.
Ich war auf GdB 30, habe einen Gleichstellungsantrag gestellt auf 50. Nur ab 50 aufwärts bringt's was bei Berufstätigkeit (5 Tg. Mehrurlaub Jahr und 540,00 netto vom Finanzamt im Jahr bar auf die Hand).
Gruss rudi
Also lieber Rudi meines Wissens nach hat der Gleichstellungsantrag (bei der Argentur f.Arb) nichts mit den original 50 % Schwerbehinderung zutun.Ich glaube lediglich der Kündigungsschutz ist straffer für einen Gleichgestellten.Mehr Urlaub (sind das nicht 3 Tage im Jahr?) und Bargeld vom Finanazamt halte ich für ein schlechtes Gerücht.Durch die Gleichstellung erhält man keinen Schwerbehindertenausweis wie ein Schwerbehinderter mit "echten" 50%.Ich denke Sie haben da was falsch verstanden.Wenn die Gleich- stellung die gleichen Vorteile bringen würden dann stimmt da was nicht.