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Experten-Antwort

Verschlossener Arbeitsmarkt

von Mathilda01.11.2016 | 16:20
1116 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor einigen Tagen bekam ich auf eine andere Frage von einem Experten diese Antwort. von Experte Experten-Antwort RE: Arbeitsmarktrente Hallo Mathilda, inwieweit für die Bearbeitung Ihres Weitergewährungsantrages eine Begutachtung erforderlich ist, entscheidet der ärztliche Dienst des zuständigen Trägers. Eine Aussage kann von hier aus nicht getroffen werden. Hinsichtlich des verschlossenen Arbeitsmarkt werden derzeit keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt. Jetzt interessiert mich, warum werden derzeit keine Ermittlungen durchgeführt? Ist der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen oder ist es so unwahrscheinlich einen Teilzeit Arbeitsplatz zu bekommen, das deshalb keine Überprüfung des A.- Marktes stattfindet? von Experte Experten-Antwort RE: Arbeitsmarktrente Hallo Mathilda, inwieweit für die Bearbeitung Ihres Weitergewährungsantrages eine Begutachtung erforderlich ist, entscheidet der ärztliche Dienst des zuständigen Trägers. Eine Aussage kann von hier aus nicht getroffen werden. Hinsichtlich des verschlossenen Arbeitsmarkt werden derzeit keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.11.2016 | 12:07

Guten Tag Mathilda,

Sie haben mit Ihren Fragen quasi schon die richtige Antwort gegeben.

Denn Erfahrungswerte in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes nicht Erfolg versprechend ist, wenn Versicherte bereits seit geraumer Zeit eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.

Aus diesem Grund ist man in der Regel dazu übergegangen, die Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes bei Anträgen auf Weiterzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktsituation auszusetzen.

Ob Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger dieser gängigen Praxis folgt, können Sie nur dort direkt erfahren.

Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

7 Antworten

Herz1952am 01.11.2016 | 17:33
In Ihrem Fall heißt das wohl, dass zur Zeit keine Änderungen in diesem Bereich gemacht werden und somit "alles beim alten" bleibt. Wenn Sie bisher eine Arbeitsmarktrente erhalten und gesundheitlich nichts wesentliches geändert hat, werden Sie diese wohl weiter bekommen (befristet). Wenn sich nämlich der Arbeitsmarkt geändert hätte, wären Sie benachrichtigt worden und hätten keine volle Rente mehr bekommen.
Herz1952am 01.11.2016 | 19:21
Hallo Schorsch, "Ewige Zahlungen" gibt es nur von Steuerzahlern an die katholischen (zumindest diese) Bischöfe. Uralte Verträge sozusagen :-). Unabhängig von der Konfession, bzw. auch bei Konfessionslosigkeit. MfG
Schorscham 01.11.2016 | 19:00
Die allgemeine Experten-Aussage, dass hinsichtlich des verschlossenen Arbeitsmarkt derzeit keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt werden, war ziemlich gewagt, da es unter anderem auch vom Wohnort abhängig ist, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt oder nicht. Außerdem können die allgemeinen Dienstanweisungen der DRV täglich geändert werden, so dass morgen vielleicht schon ganz andere Vorgaben gelten können. Dass die klassische "Arbeitsmarktrente" von namhaften Experten schon längst nicht mehr als zeitgemäß gilt und bestimmt bald auf den Prüfstand kommen wird, kommt noch hinzu. Wer eine solche "Arbeitsmarktrente" bezieht, sollte sich darüber freuen aber besser nicht damit rechnen, dass diese Rente ewig gezahlt wird. MfG
Herz1952am 01.11.2016 | 19:27
Hallo Mathilde, hier ein Link, bei dem die Arbeitsmarktrente an sich beschrieben ist: https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist…
KroGoam 03.11.2016 | 16:53
Zitat von GroKo anzeigen
In Ihrem Fall heißt das wohl, dass zur Zeit keine Änderungen in diesem Bereich gemacht werden und somit "alles beim alten" bleibt. Wenn Sie bisher eine Arbeitsmarktrente erhalten und gesundheitlich nichts wesentliches geändert hat, werden Sie diese wohl weiter bekommen (befristet). Wenn sich nämlich der Arbeitsmarkt geändert hätte, wären Sie benachrichtigt worden und hätten keine volle Rente mehr bekommen.
Gehörst du auch schon zum Schörschle seiner Clique hier?
GroKo biste am Rosenmontag geboren ? Bisse ne Köllsche Jung ?
GroKoam 03.11.2016 | 17:23
Zitat von GroKo anzeigen
In Ihrem Fall heißt das wohl, dass zur Zeit keine Änderungen in diesem Bereich gemacht werden und somit "alles beim alten" bleibt. Wenn Sie bisher eine Arbeitsmarktrente erhalten und gesundheitlich nichts wesentliches geändert hat, werden Sie diese wohl weiter bekommen (befristet). Wenn sich nämlich der Arbeitsmarkt geändert hätte, wären Sie benachrichtigt worden und hätten keine volle Rente mehr bekommen.
Gehörst du auch schon zum Schörschle seiner Clique hier?
Dazu fehlt es dem Herzchen an Intellekt.
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