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Experten-Antwort

Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes

von georg w.03.05.2013 | 09:40
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4 Antworten

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Hallo, wer kennt sich aus? Ich erhalte noch einige Monate eine befristete halbe EU-Rente, wobei die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes greift. Danach gilt diese halbe EU-Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente weiter. Wie verhält es sich da mit der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes? Muss ich einen Antrag zur Überprüfung des Arbeitsmarktes stellen, oder geschieht das durch die DRV von alleine? Wenn die Verschlossenheit anerkannt werden sollte, wie lange gilt dann diese Verschlossenheit, auch bis zur Altersrente? Oder muss immer wieder ein Antrag gestellt werden? Ich habe bereits das 50. Lebensjahr überschritten. Schon jetzt ein Dankeschön für alle hilfreichen Antworten!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich der sogenannten Arbeitsmarktrente empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.

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3 Antworten

georg w.am 03.05.2013 | 10:04
Danke für die schnelle Antwort, Sie haben natürlich Recht, bei mir hat sich dieses Wort (EU-Rente) so fest eingebürgert. Ich habe keinerlei Job, da es meine Gesundheit nicht zulässt.
=//=am 03.05.2013 | 09:55
Ihre Frage verstehe ich leider nicht. Irgendwie sind Sie auf dem Holzweg. 1. gibt es keine EU-Rente mehr, sondern die heißt schon seit über 10 Jahren: ErwerbsMINDERUNGSrente. 2. Eine Arbeitsmarktrente ist immer eine VOLLE EM-Rente. Wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden beträgt UND Sie keine Teilzeitbeschäftigung ausüben ODER arbeitslos sind, dann wird die Arbeitsmarktrente als volle Rente gezahlt. Weil dann der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Haben Sie aber eine (Teilzeit-) Beschäftigung - nicht Mini-Job! - , die diesem Leistungsvermögen (3-unter 6 Stunden) entspricht, wird nur die teilweise EM-Rente gezahlt. Sobald die Beschäftigung aufgegeben wird, wird dann die volle EM-Rente gezahlt. Die Arbeitsmarktrente wird IMMER auf Zeit für längstens 3 Jahre gewährt. Und längstens bis zur Altersrente. Sofern Sie keine Beschäftigung ausüben oder inzwischen arbeitslos sind, prüfen Sie nochmal Ihren Bescheid, ob dort nicht ein Zusatz enthalten ist, dass Sie ggfls. die volle EM-Rente beantragen müssen. In der Regel geschieht dies nicht von amtswegen durch die DRV.
Lusteram 03.05.2013 | 15:52
Die Arbeiitsmarktrentee und damit die Verschlossenheit des Arbeitsmakrt ist immer nur befristet gültig und NIE auf Dauer bis zur Altersrente, da sich die Situaiton für Teilzeitkärfte ja jederzeit ändern könnte ! diese Rentenart muss also immer und immer wieder bisi zur Altersrente verlängert werden. Dies ist aber letztluch reine Formsache.
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