Der Mann einer Bekannten ist seit Mai 2010 auf den Weg zum Einkaufen verschwunden. Die Ehefrau hat Ihren Mann auch bei der Polizei als vermisst gemeldet. Muss Sie dem RV Träger melden das ihr Mann vermisst wird und was passiert dann mit der Altersrente Ihres Mannes die immen noch auf das gemeinsame Konto geht. Eine Rente wegen Verschollenheit bekommt sie meines Wissens erst nach 1 Jahr verschollenheit, wird solange die Altersrente weitergezahlt ?
Ob jemand verschollen ist, ist im VerschG geregelt ( Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html#BJNR011860939BJNG000100303 ).
Wie Sie selber bereits schreiben gilt er zur Zeit als Vermisst und ist noch nicht verschollen.
Es wäre zu empfehlen der RV diesen Sachverhalt anzuzeigen mit der Bitte die rechtmäßige Weiterzahlung der Altersrente zu überprüfen. Ferner lassen Sie sich -am Besten schriftlich- über die Modalitäten der Renten wegen Todes bei Verschollenheit gem § 49 SGB VI aufklären. Das Thema ist m.E. zu komplex um es hier im Forum ausreichend zu erläutern.
Ob jemand verschollen ist, ist im VerschG geregelt ( Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html#BJNR011860939BJNG000100303 ).
Wie Sie selber bereits schreiben gilt er zur Zeit als Vermisst und ist noch nicht verschollen.
Es wäre zu empfehlen der RV diesen Sachverhalt anzuzeigen mit der Bitte die rechtmäßige Weiterzahlung der Altersrente zu überprüfen. Ferner lassen Sie sich -am Besten schriftlich- über die Modalitäten der Renten wegen Todes bei Verschollenheit gem § 49 SGB VI aufklären. Das Thema ist m.E. zu komplex um es hier im Forum ausreichend zu erläutern.
Für die Rentenversicherung gibt es noch eine Sonderregelung, die Verschollenheitsfeststellung braucht nicht abgewartet zu werden es ist also § 49 maßgebend.
Infos zu § 49 SGB VI gibt es hier :
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_49R0