Versichertenälteste sind ehrenamtliche Vertrauensleute der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einigen Rentenversicherungsträgern werden sie auch als Versichertenberater bezeichnet.
Sie haben die Aufgabe, in Fragen der Rentenversicherung Auskunft und Rat zu erteilen und den Versicherten oder deren Hinterbliebenen bei Leistungsanträgen behilflich zu sein. Im Bedarfsfall füllen sie für den Antragsteller die Antragsvordrucke aus und helfen bei der Klärung des Versicherungskontos.
Die Tätigkeit der Versichertenältesten ist für den Hilfesuchenden völlig kostenfrei. Da es sich hierbei um ein Ehrenamt handelt, das der Versichertenälteste in seiner Freizeit ausübt, empfiehlt es sich stets, für das Beratungsgespräch telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Abgabe eines Leistungsantrages bei einem Versichertenältesten hat die gleiche Wirkung wie die direkte Abgabe bei der Hauptverwaltung, den Auskunfts- und Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers oder den antragaufnehmenden Stellen der Städte und Gemeinden.
Die Versichertenältesten werden von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Versicherten gewählt und stehen den Versicherten und Ratsuchenden ortsnah als Ansprechpartner zur Verfügung.