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Experten-Antwort

Versichertenberater

von bella08.11.2010 | 16:05
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Welche Funktion haben genau die Versichertenberater/aeltesten- im Unterschied zu den " offiziellen" Beratern bei den DRV-Beratungsstellen? Wer kann sie warum in Anspruch nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versichertenälteste sind ehrenamtliche Vertrauensleute der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einigen Rentenversicherungsträgern werden sie auch als Versichertenberater bezeichnet.

Sie haben die Aufgabe, in Fragen der Rentenversicherung Auskunft und Rat zu erteilen und den Versicherten oder deren Hinterbliebenen bei Leistungsanträgen behilflich zu sein. Im Bedarfsfall füllen sie für den Antragsteller die Antragsvordrucke aus und helfen bei der Klärung des Versicherungskontos.

Die Tätigkeit der Versichertenältesten ist für den Hilfesuchenden völlig kostenfrei. Da es sich hierbei um ein Ehrenamt handelt, das der Versichertenälteste in seiner Freizeit ausübt, empfiehlt es sich stets, für das Beratungsgespräch telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Abgabe eines Leistungsantrages bei einem Versichertenältesten hat die gleiche Wirkung wie die direkte Abgabe bei der Hauptverwaltung, den Auskunfts- und Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers oder den antragaufnehmenden Stellen der Städte und Gemeinden.

Die Versichertenältesten werden von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Versicherten gewählt und stehen den Versicherten und Ratsuchenden ortsnah als Ansprechpartner zur Verfügung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 08.11.2010 | 19:58
> Die Versichertenältesten werden von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Versicherten gewählt (...) Auf Vorschlag der dort vertretenen 'Organisation' ...manche sind ein Fluch, andere ein Segen - also die Versichertenältesten, nicht die Organisationen ;-) (Erläuternd: manche engagieren sich/bilden sich fort und sind auf der Höhe der Zeit/der gesetzlichen Änderungen, andere streichen nur die Prämie für die Anträge ein und überlassen die konstruktive Nacharbeit anderen). Gruß w.
Franziskaam 09.11.2010 | 12:42
Hallo, ich denke da gibt es nichts zuzufügen. Vielleicht haben Sie Lust sich hier nochmal durchzuwühlen und wer weiß, vlt werden Sie fündig. http://www.monetos.de/versicherung/private-krankenversicherung/l…
RFnam 09.11.2010 | 19:24
Es gibt keine "Prämien", sondern eine kleine Aufwandsentschädigung. Allein davon kann aber keiner leben.
Knut Rassmussenam 10.11.2010 | 11:01
... gibt es nicht. 16 EUR für einen Rentenantrag 8 EUR für einen Kontenklärungsantrag oder einen verkürzten Rentenantrag. 24 EUR im Monat Sachkostenpauschale bei Beratungen in der eigenen Wohnung 39 EUR Zeitaufwandspauschale bei "auswärtigen" Beratungen Wobei Beratung bitte als Antragsaufnahme zu verstehen ist.
W*lfgangam 09.11.2010 | 19:44
...stand - glaube ich - gerade in der letzten (?) RVaktuell (Zeitschrift der DRV Bund) drin, welche Sätze/wofür gezahlt werden. Nicht zum Reichwerden ...aber als kleines Vollkornbrot auch nicht zu verachten. Die ExpertInnen geben vielleicht den direkten Link auf diese 'Prämien'. > Fragender: Kann ich so was nicht auch machen ? Klar, wenn Sie Parteikonform sind und auf die Liste dieser Organisationen gehievt werden ;-) Gruß w.
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