Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versichertenrente

von stella18.09.2013 | 17:33
2584 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe EU Rente seit einige Jahre, und ich werde in 2 Monate 65 daher habe ich ein antrag auf Regelrente gestellt die mir ab ende Januar 2014 zusteht. Nun hat mir Heute der DRV Beratter gesagt ich kann ja die verkürzter Antrag auf Versichertenrente stellen, weil ich ja eine Schwerbehinderten Aussweiss habe. Meine frage da ich damit einige Monate früher in Regelrente gehe hat das Konsenquenzen auf die Rentenhöhe, oder hat das nicht damit zu tun. Danke im voraus für antwort. L.G.stella

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo stella.

Wenn Sie in 2 Monaten 65 Jahre werden, sind Sie im November 1948 geboren. Der Beginn Ihrer Regelaltersrente würde daher um 2 Monate verschoben. Das heißt, die Regelaltersrente würde am 01.02.2014 beginnen.

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis (mind. Grad der Behinderung von 50) und die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können sie bereits früher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen.

Diese Rente hätten Sie (mindestens) seit dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen können, sofern die o. g. Voraussetzungen vorlagen. Haben Sie in der vorherigen Rente Abschläge gehabt, bleiben diese allerdings bei allen Altersrenten bestehen.

Da bei der Altersrente wenigstens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, kann Ihre Bruttorente nicht geringer werden. Ob die Rente höher wird, kann ohne vorliegen des Vorgangs nicht gesagt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 18.09.2013 | 19:06
Nur mal vorweg: Sie gehen nicht früher in Regelaltersrente (die gibts nämlich erst mit 65+) sondern in Altersrente für Schwerbehinderte. In aller Regel bleibt die Rentenhöhe gleich - dann wäre es egal, wann die Rente Altersrente heißt. Weniger kann es nicht werden, das ist gesetztlich ausgeschlossen. Vielleicht fällt die Altersrente höher aus, und für diesen seltenen Fall wäre ein früherer Altersrentenbeginn uneingeschränkt positiv für Sie. So gesehen hat der Berat(t)er alles richtig gemacht, es Ihnen nur nicht lang und breit ausführlich erklärt (oder Sie habens halt nicht verstanden, was er Ihnen erklärt hat).
stellaam 18.09.2013 | 19:57
Ich bedanke mich ganz herzlich für so schnelle antwort, und für mich gut verständlich. Danke, stella
stellaam 19.09.2013 | 13:33
Ja genau so ist es, ich wußte das aber nicht, leider habe ich erst jetzt vor ca 3 Monate von DRV schreiben bekommen mit der hinweiss wann mir Regelrente zusteht, und ich nicht versäumen darf neue Antrag zu stellen. Die erfordeliche punkte sind erfühlt, deswegen hat er mir ja auch diese vorgeschlagen. Der Beratter konnte mir auch nicht sagen ob es mehr wird. Wenn das der fall sein sollte, dann habe ich ein kleine monatliche verlust gamacht in die fast 2 Jahre. Aber es gibt schlimmeres. Herzlich dankeschön für so gute erklärung. Liebe Grüße, Stella
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026