Ich beziehe EU Rente seit einige Jahre, und ich werde in 2 Monate 65 daher habe ich
ein antrag auf Regelrente gestellt die mir ab ende Januar 2014 zusteht.
Nun hat mir Heute der DRV Beratter gesagt ich kann ja die verkürzter Antrag auf Versichertenrente stellen, weil ich ja eine Schwerbehinderten Aussweiss habe.
Meine frage da ich damit einige Monate früher
in Regelrente gehe hat das Konsenquenzen auf die Rentenhöhe, oder hat das nicht damit zu tun. Danke im voraus für antwort.
L.G.stella
Nur mal vorweg: Sie gehen nicht früher in Regelaltersrente (die gibts nämlich erst mit 65+) sondern in Altersrente für Schwerbehinderte.
In aller Regel bleibt die Rentenhöhe gleich - dann wäre es egal, wann die Rente Altersrente heißt.
Weniger kann es nicht werden, das ist gesetztlich ausgeschlossen.
Vielleicht fällt die Altersrente höher aus, und für diesen seltenen Fall wäre ein früherer Altersrentenbeginn uneingeschränkt positiv für Sie.
So gesehen hat der Berat(t)er alles richtig gemacht, es Ihnen nur nicht lang und breit ausführlich erklärt (oder Sie habens halt nicht verstanden, was er Ihnen erklärt hat).
Ich bedanke mich ganz herzlich für so schnelle antwort, und für mich gut verständlich.
Danke, stella
Hallo stella.
Wenn Sie in 2 Monaten 65 Jahre werden, sind Sie im November 1948 geboren. Der Beginn Ihrer Regelaltersrente würde daher um 2 Monate verschoben. Das heißt, die Regelaltersrente würde am 01.02.2014 beginnen.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis (mind. Grad der Behinderung von 50) und die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können sie bereits früher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen.
Diese Rente hätten Sie (mindestens) seit dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen können, sofern die o. g. Voraussetzungen vorlagen. Haben Sie in der vorherigen Rente Abschläge gehabt, bleiben diese allerdings bei allen Altersrenten bestehen.
Da bei der Altersrente wenigstens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, kann Ihre Bruttorente nicht geringer werden. Ob die Rente höher wird, kann ohne vorliegen des Vorgangs nicht gesagt werden.
Hallo stella.
Wenn Sie in 2 Monaten 65 Jahre werden, sind Sie im November 1948 geboren. Der Beginn Ihrer Regelaltersrente würde daher um 2 Monate verschoben. Das heißt, die Regelaltersrente würde am 01.02.2014 beginnen.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis (mind. Grad der Behinderung von 50) und die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können sie bereits früher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen.
Diese Rente hätten Sie (mindestens) seit dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen können, sofern die o. g. Voraussetzungen vorlagen. Haben Sie in der vorherigen Rente Abschläge gehabt, bleiben diese allerdings bei allen Altersrenten bestehen.
Da bei der Altersrente wenigstens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, kann Ihre Bruttorente nicht geringer werden. Ob die Rente höher wird, kann ohne vorliegen des Vorgangs nicht gesagt werden.
Die erfordeliche punkte sind erfühlt, deswegen hat er mir ja auch diese vorgeschlagen.
Der Beratter konnte mir auch nicht sagen ob es mehr wird. Wenn das der fall sein sollte, dann habe ich ein kleine monatliche verlust gamacht in die fast 2 Jahre.
Aber es gibt schlimmeres.
Herzlich dankeschön für so gute erklärung.
Liebe Grüße, Stella