Ich habe die Formulare R0810 und R0100 am PC ausgefüllt, auch R0990.
Bin Hausfrau, arbeite seit 10 Jahren nicht mehr. Versichertenkonto ist geklärt also auch Ausbildung.
Da ich "Stiefmutter" geworden bin und jetzt familienversichert bin,
habe ich mir von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen
"Sollten Sie in Zukkunft Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, so würden Sie keinen Zuschlag für kinderlose zur Pflegevericherung zahlen"
Zitat Ende
Stiefmuttereigenschaft ist nachgewiesen mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gemeinsame Wohnung, sowohl bei der Krankenkasse als auch als Beilage zum Rentenantrag.
Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden.
Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?
[/quote]
Bei meinem Rententräger werden alle Anträge die mehr als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgelehnt und die Rente muss dann zeitnah (frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn, ausreichend sind aber 3- 4 Monate vorher) neu beantragt werden.[/quote]
Herr "Berater" lesen Sie doch einfach mal die Antwort vom Experten auf meine Frage und auch die von Wolfgang.
So können Sie unschwer den Unterschied ihrer Beantwortung und die eines Experten erkennen. Ihr Name "Berater" führt für viele User die wenig Ahnung haben und sich hier Hilfe erwarten in die Irre.
Ich wollte gar nicht wissen wie ihr Rententräger auf verfrühte Anträge reagiert. Nennen Sie sich bitte nicht mehr Berater, das führt für viele User in die Irre und dem Ruf der echten Rentenversicherungsberater, denn man könnte davon ausgehen sie gehörten zu den Rentenspezialisten.