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Experten-Antwort

Versichertenrente und Hinterbliebendenrente

von Peter20.04.2022 | 23:48
85 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist am31.12.2011 verstorben, sie hat für Jannuar2012 noch Rente bekommen.Den Erstattungsbescheid habe ich am 20.04.2022 bekommen. Muss ich die Rente zurückzahlen, ich bin der Sohn und nicht der Erbe. Ich habe noch 2 Geschwister.mfg peter Winter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

bei einer Überzahlung der Rente im Falle des Todes einer versicherten Person und damit verbundenen Rückforderungen ist die Rechtslage komplex. Pauschale Aussagen im Rahmen dieses Forums ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles sind daher nicht möglich.

Gleiches gilt für Aussagen zur Verjährung. Grundsätzlich tritt die Verjährung nach 4 Jahren ein. Diese Frist kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gehemmt werden oder neu beginnen. Auch dies kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Am besten nehmen Sie direkten Kontakt mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers auf, um ihr Anliegen in diesem Einzelfall zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 21.04.2022 | 00:06
Gegen wen ist der Bescheid gerichtet? Der Erbe müsste zahlen.
Berndam 21.04.2022 | 00:07
Eigentlich müsste hier bereits verjährung eingetreten sein.
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