Hallo Peter,
bei einer Überzahlung der Rente im Falle des Todes einer versicherten Person und damit verbundenen Rückforderungen ist die Rechtslage komplex. Pauschale Aussagen im Rahmen dieses Forums ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles sind daher nicht möglich.
Gleiches gilt für Aussagen zur Verjährung. Grundsätzlich tritt die Verjährung nach 4 Jahren ein. Diese Frist kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gehemmt werden oder neu beginnen. Auch dies kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Am besten nehmen Sie direkten Kontakt mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers auf, um ihr Anliegen in diesem Einzelfall zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung