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Versicherter kann nicht zur Reha - muss er Kosten übernehmen?

von Gast123426.06.2009 | 12:36
1101 Ansichten
7 Antworten

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Aufgrund der Aufforderung der Krankenkasse musste ich Reha beantragen. Die Reha Klinik hat einen Termin bekannt gegeben. Fahrkarten etc. wurden bereits erhalten. Nun ist wieder Panik und Angstzustände. Muss Patient alle Kosten (Fahrkarten, Reha, etc.) tragen bzw. so was wie Schadensersatz tragen, wenn er die Reha kurzfristig absagt? Kann er Reha zu einem späteren Zeitpunkt antreten oder verfallen dann seinen Ansprüche? Das Krankengeld ist ausgelaufen (78 Wochen ausgeschöpft). Nun ist das Arbeitsamt zuständig. Vielen Dank für

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Kurklinik und bei Ihrem Sachbearbeiter anrufen und mitteilen aus welchem grund Sie die Reha nicht antreten; das Weitere wird dann von dort geklärt. Sie selbst gaben keine zusätzlichen Kosten.

6 Antworten

Herbertam 26.06.2009 | 12:48
Lieber Gast 1234, das sollten Sie direkt mit der Sachbeabeitung klären. Sie haben sicherlich eine Telefonnummer mit einem Ansprechpartner. Ein kurzer Anruf genügt, und sie haben sofort eine Antwort auf alle Fragen. Hier im Forum kann ja keiner eine solche Entscheidung treffen. Wenn sie dies dem Sachbearbeiter in einem Tel Gespräch erklären, wird er Ihnen sicher nicht den Kopf abreissen und sie werden gemeinsam eine Lösung finden.
Nixam 26.06.2009 | 13:03
Hallo Gast1234! Sie brauchen keine Kosten zu übernehmen. Legen Sie dem RV-Träger ein ärztliches Attest vor und die Sache ist erledigt. Schreiben Sie dem RV-Träger, ob Sie beabsichtigen die Reha, in Kürze doch anzutreten. Das reicht vollkommen aus. Kosten kommen auf Sie NICHT ZU!!!! Viele Grüsse Nix
Nixam 26.06.2009 | 13:08
Hallo Gast1234! Bitte Fahrkarten unbenutzt unbedingt an den RV-Träger zurücksenden! Der RV-Träger erhält die Fahrkarten wieder gutgeschrieben! Sonst brauchen Sie wirklich nichts zu befürchten. Viele Grüsse Nix
Nixam 26.06.2009 | 13:57
Das Attest müssen Sie von Ihrem behandelnden Arzt schreiben lassen und die Reha-Klinik unbedingt schnellstmöglich heute noch informieren! Nix
Gast1234am 26.06.2009 | 13:31
Vielen Dank für die Hilfe! Das beruhigt mich jetzt. Muss ich mir nun ein Attest von meinem Arzt schreiben lassen? Sollte ich Reha Einrichtung heute noch informieren?
Corlettoam 26.06.2009 | 14:47
Und auf jeden Fall zeitgleich noch HEUTE den Kostenträger der Massnahme also die Rentenversicherung in Kenntnis setzen ! Attest/Becheinigung würde ich immer vom behandelnden Facharzt ( in dem Fall wohl Psychiater ) besorgen. Es sollten hier schon aus fachärztlicher psychiatrischer Sicht die Gründe für die kurzfrsitige Absage der Reha dargelegt werden.
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