Versicherter kann nicht zur Reha - muss er Kosten übernehmen?

von
Gast1234

Aufgrund der Aufforderung der Krankenkasse musste ich Reha beantragen.

Die Reha Klinik hat einen Termin bekannt gegeben. Fahrkarten etc. wurden bereits erhalten.

Nun ist wieder Panik und Angstzustände.

Muss Patient alle Kosten (Fahrkarten, Reha, etc.) tragen bzw. so was wie Schadensersatz tragen, wenn er die Reha kurzfristig absagt?

Kann er Reha zu einem späteren Zeitpunkt antreten oder verfallen dann seinen Ansprüche?

Das Krankengeld ist ausgelaufen (78 Wochen ausgeschöpft). Nun ist das Arbeitsamt zuständig.

Vielen Dank für

von
Herbert

Lieber Gast 1234,

das sollten Sie direkt mit der Sachbeabeitung klären. Sie haben sicherlich eine Telefonnummer mit einem Ansprechpartner. Ein kurzer Anruf genügt, und sie haben sofort eine Antwort auf alle Fragen.

Hier im Forum kann ja keiner eine solche Entscheidung treffen.

Wenn sie dies dem Sachbearbeiter in einem Tel Gespräch erklären, wird er Ihnen sicher nicht den Kopf abreissen und sie werden gemeinsam eine Lösung finden.

von
Nix

Hallo Gast1234!
Sie brauchen keine Kosten zu übernehmen.
Legen Sie dem RV-Träger ein ärztliches Attest vor und die Sache ist erledigt.

Schreiben Sie dem RV-Träger, ob Sie beabsichtigen die Reha, in Kürze doch anzutreten.

Das reicht vollkommen aus.

Kosten kommen auf Sie NICHT ZU!!!!

Viele Grüsse
Nix

von
Nix

Hallo Gast1234!

Bitte Fahrkarten unbenutzt unbedingt an den RV-Träger zurücksenden!
Der RV-Träger erhält die Fahrkarten wieder gutgeschrieben!

Sonst brauchen Sie wirklich nichts zu befürchten.

Viele Grüsse
Nix

von
Gast1234

Vielen Dank für die Hilfe!

Das beruhigt mich jetzt.

Muss ich mir nun ein Attest von meinem Arzt schreiben lassen?

Sollte ich Reha Einrichtung heute noch informieren?

von
Nix

Das Attest müssen Sie von Ihrem behandelnden Arzt schreiben lassen und die Reha-Klinik unbedingt schnellstmöglich heute noch informieren!

Nix

von
Corletto

Und auf jeden Fall zeitgleich noch HEUTE den Kostenträger der Massnahme also die Rentenversicherung in Kenntnis setzen !

Attest/Becheinigung würde ich immer vom behandelnden Facharzt ( in dem Fall wohl Psychiater ) besorgen.

Es sollten hier schon aus fachärztlicher psychiatrischer Sicht die Gründe für die kurzfrsitige Absage der Reha
dargelegt werden.

Experten-Antwort

Bei der Kurklinik und bei Ihrem Sachbearbeiter anrufen und mitteilen aus welchem grund Sie die Reha nicht antreten; das Weitere wird dann von dort geklärt. Sie selbst gaben keine zusätzlichen Kosten.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Wann bin ich berufsunfähig?

Den Lebensstandard halten, wenn Berufsunfähigkeit eintritt – das ist der Sinn einer privaten BU-Versicherung. Aber wann genau zahlt die Versicherung?

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.