Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versicherung

von Lothar28.01.2020 | 07:43
103 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Mal angenommen, mein Widerspruch für die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Bekomme kein Krankengeld und auch kein Nahtlosgeld mehr. Hartz vier steht mir auch nicht zu, da ich noch etwas Erspartes habe. Ich müsste mich selbst krankenversichern. Wie sieht das mit der Rentenversicherung aus? Muss ich das auch bezahlen? Wie hoch wäre das? Bitte um eine Erklärung. Ganz lieben Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Lothar,

den Ausführungen von "Klick mich" schließen wir uns an.

Darüber hinaus haben Sie grds. die Möglichkeit freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen.

Der monatliche Beitrag ist für Zeiten der freiwilligen Versicherung zwischen dem Mindestbeitrag (83,70 Euro) und dem Höchstbeitrag (1.283,40 Euro) frei wählbar.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Lotharam 28.01.2020 | 08:26
Versteh ich leider nicht.
Siehe hieram 28.01.2020 | 09:01
Hallo Lothar, in dem Link steht, dass die Zeit, in der Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, bei der Rentenversicherung für die Berechnung von Anwartszeiten gelten, sofern Sie sich auch ohne Leistungsbezug ernsthaft um Arbeit bemühen. Das würde bedeuten, dass Ihre Entgeltpunkte sich nicht erhöhen, aber Sie auch keine Beiträge bezahlen müssen. Sie dürfen aber (siehe Expertenauskunft). Alternativ gibt es - unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, evtl. die Möglichkeit, dass Sie einen Minijob finden? Auch als Erwerbsminderungsrentner dürfen Sie bis zu 6.300,00 EUR im Jahr 'hinzuverdienen', mit einem Minijob liegen Sie also darunter. Sie müssen aber berücksichtigen, dass die Tätigkeit nur maximal bis zu UNTER 3h täglich erfolgen darf. Also das, was man auch mit einem Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente dürfte (Sie kennen ja den Ausgang Ihres Verfahrens noch nicht. Ein Minijob hätte den Vorteil, dass Sie krankenversichert wären und mit einem maximalen Beitrag von 16,20 EUR (bei 450 EUR Einkommen) auch rentenversichert. Sollten Sie eine passende Beschäftigung finden, müssen Sie das aber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, damit es für Sie keinen negativen Einfluss auf Ihr Verfahren nimmt. Durch Ihren Antrag sind Sie, auch ohne bisherige Bewilligung, dazu verpflichtet. Da Sie noch über 'etwas Erspartes' verfügen.... bei Hartz IV haben Sie Freibeträge: https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html Alles Gute!
Blanker Unsinnam 28.01.2020 | 20:37
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Lothar,

in dem Link steht, dass die Zeit, in der Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, bei der Rentenversicherung für die Berechnung von Anwartszeiten gelten, sofern Sie sich auch ohne Leistungsbezug ernsthaft um Arbeit bemühen. Das würde bedeuten, dass Ihre Entgeltpunkte sich nicht erhöhen, aber Sie auch keine Beiträge bezahlen müssen. Sie dürfen aber (siehe Expertenauskunft).

Alternativ gibt es - unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, evtl. die Möglichkeit, dass Sie einen Minijob finden? Auch als Erwerbsminderungsrentner dürfen Sie bis zu 6.300,00 EUR im Jahr 'hinzuverdienen', mit einem Minijob liegen Sie also darunter. Sie müssen aber berücksichtigen, dass die Tätigkeit nur maximal bis zu UNTER 3h täglich erfolgen darf. Also das, was man auch mit einem Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente dürfte (Sie kennen ja den Ausgang Ihres Verfahrens noch nicht.

Ein Minijob hätte den Vorteil, dass Sie krankenversichert wären und mit einem maximalen Beitrag von 16,20 EUR (bei 450 EUR Einkommen) auch rentenversichert.

Sollten Sie eine passende Beschäftigung finden, müssen Sie das aber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, damit es für Sie keinen negativen Einfluss auf Ihr Verfahren nimmt.

Durch Ihren Antrag sind Sie, auch ohne bisherige Bewilligung, dazu verpflichtet.

Da Sie noch über 'etwas Erspartes' verfügen.... bei Hartz IV haben Sie Freibeträge:

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

Alles Gute!

Versteh ich leider nicht.
Ein Minijob hätte den Vorteil, dass Sie krankenversichert wären und mit einem maximalen Beitrag von 16,20 EUR (bei 450 EUR Einkommen) auch rentenversichert.
Sie scheinen ja viel Zeit zu haben, bei den Antworten die Sie hier einstellen. Manchmal wäre es aber besser zu schweigen, als Unsinn zu verbreiten. Wie kommen Sie nur darauf, dass man durch einen Minijob krankenversichert ist? Absoluter Unsinn!
Siehe hieram 28.01.2020 | 21:18
Ich korrigiere: 6.300,00 EUR Jahresbetrag sind 525,00 EUR im Monat, das wäre also ein Midijob, und hiermit wäre die solzialversicherungpflicht gegeben. (Midijobs, die Gleitzone Als Gleitzone werden die so genannten Midijobs bezeichnet, die einen Monatsverdienst von mehr als 450 Euro bis zu 850 Euro erzielen. Innerhalb dieser Verdienstspannen besteht eine normale Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind prozentual an den Versicherungsbeiträgen beteiligt. Allerdings staffeln sich die Versicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer im Midijob nach dem jeweiligen Einkommen in Beitragssätzen von 11 % bis zu 21 %. Damit wurde abgesichert, dass nicht nach knappem Überschreiten der 450 Euro-Grenze bereits die volle Versicherungslast zu viel vom Einkommen verschlingt.) Quelle: https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/450-eu…
Alte Rechtsauslegungam 29.01.2020 | 05:33
Ich korrigiere: 6.300,00 EUR Jahresbetrag sind 525,00 EUR im Monat, das wäre also ein Midijob, und hiermit wäre die solzialversicherungpflicht gegeben. (Midijobs, die Gleitzone Als Gleitzone werden die so genannten Midijobs bezeichnet, die einen Monatsverdienst von mehr als 450 Euro bis zu 850 Euro erzielen. Innerhalb dieser Verdienstspannen besteht eine normale Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind prozentual an den Versicherungsbeiträgen beteiligt. Allerdings staffeln sich die Versicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer im Midijob nach dem jeweiligen Einkommen in Beitragssätzen von 11 % bis zu 21 %. Damit wurde abgesichert, dass nicht nach knappem Überschreiten der 450 Euro-Grenze bereits die volle Versicherungslast zu viel vom Einkommen verschlingt.) Quelle: https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/450-eu… Sehen Sie sich mal Ihre Beiträge aus der jüngeren Vergangenheit an. Ihre Korrekturen nach Hinweisen anderer User häufen sich.
@siehe hier: Im Übrigen wurde der Gleitzonenbereich erweitert. Wenn man schon gerne auf entsprechende Links verweist, sollte man auch deren Aktualität prüfen, sonst wird es schnell peinlich, wenn man in einem Forum antwortet, in dem auch User unterwegs sind die sich rentenrechtliche auskennen, aber nicht zu jedem Thema Stellung beziehen müssen, sondern dies lieber denen überlassen, die aus welchem Grund auch immer glauben, zu jeder Frage Stellung beziehen zu müssen.
Siehe hieram 29.01.2020 | 08:05
Zitat von Alte Rechtsauslegung anzeigen
Alte Rechtsauslegung schrieb

Ich korrigiere:

6.300,00 EUR Jahresbetrag sind 525,00 EUR im Monat, das wäre also ein Midijob, und hiermit wäre die solzialversicherungpflicht gegeben.

(Midijobs, die Gleitzone

Als Gleitzone werden die so genannten Midijobs bezeichnet, die einen Monatsverdienst von mehr als 450 Euro bis zu 850 Euro erzielen. Innerhalb dieser Verdienstspannen besteht eine normale Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind prozentual an den Versicherungsbeiträgen beteiligt. Allerdings staffeln sich die Versicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer im Midijob nach dem jeweiligen Einkommen in Beitragssätzen von 11 % bis zu 21 %. Damit wurde abgesichert, dass nicht nach knappem Überschreiten der 450 Euro-Grenze bereits die volle Versicherungslast zu viel vom Einkommen verschlingt.)

Quelle: https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/450-euro-job-wer-zahlt-die-krankenkasse.html[/quote]

Sehen Sie sich mal Ihre Beiträge aus der jüngeren Vergangenheit an. Ihre Korrekturen nach Hinweisen anderer User häufen sich. [/quote]

@siehe hier:

Im Übrigen wurde der Gleitzonenbereich erweitert.

Wenn man schon gerne auf entsprechende Links verweist, sollte man auch deren Aktualität prüfen, sonst wird es schnell peinlich, wenn man in einem Forum antwortet, in dem auch User unterwegs sind die sich rentenrechtliche auskennen, aber nicht zu jedem Thema Stellung beziehen müssen, sondern dies lieber denen überlassen, die aus welchem Grund auch immer glauben, zu jeder Frage Stellung beziehen zu müssen.

Die Änderung beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass die bisherige Begrenzung auf bis zu 850,00 EUR seit Juli 2019 auf 1.300 EUR erhöht wurde. Bei einer EM-Rente der Betrag ist der Betrag "nach oben" durch den Jahresbetrag von 6.300,00 EUR bzw. 525,00 EUR im Monat begrenzt, wenn man nicht darüber hinausgehendes Einkommen von der Rente abgezogen bekommen möchte. Deshalb ist die Midi-Job-"Obergrenze" aktuell doch gar nicht das Thema, zumal auch die EM-Rente aktuell noch gar nicht bewilligt ist. Wer weiß, vielleicht wird die Gleitzone bis dahin nochmals geändert?? Überwiegend ging es darum, dem Fragesteller eine weitere Alternative aufzuzeigen, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft zu sein scheinen, als sich "arbeitslos ohne Leistungsbezug" zu melden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.
Kaiser am 29.01.2020 | 11:44
Zitat von Siehe hier anzeigen
@siehe hier: Im Übrigen wurde der Gleitzonenbereich erweitert. Wenn man schon gerne auf entsprechende Links verweist, sollte man auch deren Aktualität prüfen, sonst wird es schnell peinlich, wenn man in einem Forum antwortet, in dem auch User unterwegs sind die sich rentenrechtliche auskennen, aber nicht zu jedem Thema Stellung beziehen müssen, sondern dies lieber denen überlassen, die aus welchem Grund auch immer glauben, zu jeder Frage Stellung beziehen zu müssen.
Die Änderung beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass die bisherige Begrenzung auf bis zu 850,00 EUR seit Juli 2019 auf 1.300 EUR erhöht wurde. Bei einer EM-Rente der Betrag ist der Betrag "nach oben" durch den Jahresbetrag von 6.300,00 EUR bzw. 525,00 EUR im Monat begrenzt, wenn man nicht darüber hinausgehendes Einkommen von der Rente abgezogen bekommen möchte. Deshalb ist die Midi-Job-"Obergrenze" aktuell doch gar nicht das Thema, zumal auch die EM-Rente aktuell noch gar nicht bewilligt ist. Wer weiß, vielleicht wird die Gleitzone bis dahin nochmals geändert?? Überwiegend ging es darum, dem Fragesteller eine weitere Alternative aufzuzeigen, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft zu sein scheinen, als sich "arbeitslos ohne Leistungsbezug" zu melden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.
Deine Ausreden werden auch immer ärmlicher!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026