Hallo Lothar,
in dem Link steht, dass die Zeit, in der Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, bei der Rentenversicherung für die Berechnung von Anwartszeiten gelten, sofern Sie sich auch ohne Leistungsbezug ernsthaft um Arbeit bemühen. Das würde bedeuten, dass Ihre Entgeltpunkte sich nicht erhöhen, aber Sie auch keine Beiträge bezahlen müssen. Sie dürfen aber (siehe Expertenauskunft).
Alternativ gibt es - unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, evtl. die Möglichkeit, dass Sie einen Minijob finden? Auch als Erwerbsminderungsrentner dürfen Sie bis zu 6.300,00 EUR im Jahr 'hinzuverdienen', mit einem Minijob liegen Sie also darunter. Sie müssen aber berücksichtigen, dass die Tätigkeit nur maximal bis zu UNTER 3h täglich erfolgen darf. Also das, was man auch mit einem Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente dürfte (Sie kennen ja den Ausgang Ihres Verfahrens noch nicht.
Ein Minijob hätte den Vorteil, dass Sie krankenversichert wären und mit einem maximalen Beitrag von 16,20 EUR (bei 450 EUR Einkommen) auch rentenversichert.
Sollten Sie eine passende Beschäftigung finden, müssen Sie das aber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, damit es für Sie keinen negativen Einfluss auf Ihr Verfahren nimmt.
Durch Ihren Antrag sind Sie, auch ohne bisherige Bewilligung, dazu verpflichtet.
Da Sie noch über 'etwas Erspartes' verfügen.... bei Hartz IV haben Sie Freibeträge:
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Alles Gute!