Hallo conny,
die Rehabilitationseinrichtungen sind in der Regel ermächtigt, den Versicherten eine Heimfahrt zu ermöglichen, soweit ärztliche Gründe nicht entgegenstehen und der Erfolg der Rehabilitationsleistung nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. Durch die Heimfahrt darf aber natürlich keine Verlängerung der Rehabilitationsleistung erforderlich sein. Davon wäre ja bei ein paar Stunden sicher nicht auszugehen.
Ihr Mann sollte das einfach vor Ort in der Klinik mit den Ärzten absprechen - die Rentenversicherung muss nicht informiert werden.