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Experten-Antwort

Versicherung während Studium bei Halbwaisenrente

von Novo24.08.2017 | 16:22
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe im Moment Halbwaisenrente, bin 24 Jahre alt und möchte ab Oktober ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium beginnen. Nebenbei möchte ich gerne arbeiten, was durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege möglich ist. Vermutlich werde ich regelmäßig pro Monat auf 450 Euro-Basis, zusätzlich jedoch in vorlesungsfreien Zeiten auch mehr arbeiten. Möglicherweise ist auch der Verdienst einer steuer- und sozialversicherungsfreien Übungsleiterpauschale durch die Arbeit in der Pflege möglich. Aus diesem Grund habe ich einige Fragen, die an dieser Stelle hoffentlich beantwortet werden können: 1) Kann ich in dieser Zeit über die Halbwaisenrente krankenversichert werden? Bei einer Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist dies meines Erachtens nach möglich, aber wie ist die Sachlage, wenn in einigen Monaten mehr verdient wird? Ist in diesem Fall ein normaler Arbeitsvertrag oder ein Werkstudentenvertrag günstiger? In anderen Worten: Ist es möglich, im monatsweisen Wechsel als Arbeitnehmer und dann als Halbwaise versichert zu werden? 2) Wird die Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen, ist dann eine Krankenversicherung über die Halbwaisenrente ebenfalls möglich? Obwohl im Schnitt bis zu 650 Euro steuerfrei verdient werden? 3) Ich habe ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Verlängert sich hierdurch der Anspruch, durch die Halbwaisenrente krankenversichert zu werden um die Dauer des Freiwilligendienstes, wie dies auch bei der Familienversicherung der Fall ist? Vielen Dank bereits im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Novo,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Krankenversicherung beantworten können. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit diesen Fragen direkt an Ihre zuständige Krankenkasse oder eines der einschlägigen Foren zum Krankenversicherungsrecht zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 24.08.2017 | 20:16
Hallo Novo, zunächst, das sind Fragen, die Ihnen Ihre KK verbindlich zu beantworten hat, die DRV ist da raus. 1. der Bezug einer Waisenrente führt grundsätzlich zu einer eigenen Versicherungspflicht ohne Beitragsleistung - wenn nicht aufgrund anderer Vorrang-Pflichtversicherungen diese zur Beitragspflicht führen. 2. > Vermutlich werde ich regelmäßig pro Monat auf 450 Euro-Basis, zusätzlich jedoch in vorlesungsfreien Zeiten auch mehr arbeiten. > Obwohl im Schnitt bis zu 650 Euro steuerfrei verdient werden? Steuerfreiheit ersetzt nicht Krankenversicherungspflicht 3. Dass eine Verlängerung der Familienversicherung ü25 möglich ist, ist mir nicht bekannt. Wie gesagt, hier ist kein KK-Forum, versuchen Sie es da mal: http://www.krankenkassenforum.de/ oder fragen Sie doch direkt bei Ihrer KK nach. Gruß w.
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