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Experten-Antwort

Versicherung will rentenbescheid zurück

von finchen12.09.2015 | 23:02
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4 Antworten

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Hallo ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt und einen Rentenbescheid bekommen Rentennummer und auch verlauf stimmen. Habe bei der

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen!

Hier müssen zwei Fragen voneinander unterschieden werden:

Die erste Frage ist, ob Sie einen an Sie adressierten Brief zurückschicken müssen. Die Antwort lautet: Nein, das müssen Sie nicht.

Die andere Frage ist, ob der zuständige Rentenversicherungsträger einen Ihnen erteilten Bescheid wieder aufheben kann (oder eventuell sogar das Wirksamwerden eines abgesandten Bescheides verhindern kann). Die Antwort lautet: Das kommt darauf an. Es gibt rechtliche Regeln, die das ermöglichen; dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ob Letzteres der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles und kann im hiesigen Rahmen nicht beantwortet werden.

Vermutlich wird der Rentenversicherungsträger sich in dieser Angelegenheit wieder an Sie wenden. In diesem Falle könnte es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen. Es wäre empfehlenswert, sich zuvor über die damit verbundenen Kosten zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herz1952am 14.09.2015 | 12:42
Hallo Finchen, senden Sie bitte Ihren Beitrag doch mal komplett.
finchenam 17.09.2015 | 18:53
W*lfgangam 17.09.2015 | 21:36
Hallo finchen, etwas 'merkwürdige' Geschichte mit dem falschen Bescheid. Ist denn der Versicherungsverlauf (Anlage 2 des Bescheides) mit Ihrem Beschäftigungsleben vollkommen identisch? Stimmt Anfang der Beschäftigung/Ausbildung und die erzielten Verdienste mit Ihrem 'Leben' überein? > habe auch schon von mehreren gehört das das verlangt wurde. Nun, DAS halte ich für ein Gerücht - in ü30 Jahren habe ich erst 1x ein 'vermischtes' Rentenkonto gesehen - und einen Rentenbescheid an eine nahezu identische Person, nie was davon gehört! Doch, warten Sie, haben Sie vielleicht 2 Identitäten - eine multiple Persönlichkeit etwa? ;-) Ansonsten setzen Sie sich mit der nächsten Beratungsstelle in Verbindung ...machen Sie vorsorglich gleich 2 Termine aus. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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