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Experten-Antwort

Versicherungsbeiträge bei Halbwaisenrente und GbR

von Kilian30.05.2012 | 11:15
2039 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich habe den Antrag auf Halbwaisenrente gestellt, da mein Vater kürzlich verstorben ist. Nun ist der Prozess fast durch, aber die Krankenkasse (BARMER GeK) braucht noch Unterlagen zu meiner "Selbstständigkeit" also meine Mitgliedschaft in einer GbR. Laut der Service-Kraft der Barmer muss ich einen Steuerbescheid der GbR mit einreichen und die Kassenbeiträge erst mal selber zahlen, um sie anschließend rückerstattet zu bekommen. Jetzt tun sich mir hier zwei Fragen auf. 1. Ist das immer so, wenn man bei einer GbR beteiligt ist (die nachweislich noch nie Gewinn erzielt hat) und wenn nicht, wann muss ich die Beiträge vorschießen? 2. Muss ich von meinem Gehalt, welches ich nebenbei aus selbstständiger Tätigkeit hinzuverdiene, Rentenabgaben (-Beiträge) zahlen? Vielen Dank schon einmal für eure Zeit!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Fragen zur Krankenversicherung können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

Bezüglich Ihrer selbständigen Tätigkeit empfehle ich Ihnen die Broschüren "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt"

Die Broschüren können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jockelam 30.05.2012 | 12:54
Hallo, mit Ihren Fragen sind Sie hier im falschen Forum. Das einzige was von hier treffend beantwortet werden kann, ist, dass Ihre Einkünfte aus der "Selbständigkeit" als Einkommen bei der Halbwaisenrente angerechnet werden (§97 SGB VI).
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