Hallo SelbständigerDK,
im Rahmen der Sozialversicherung gelten grundsätzlich nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Das sind regelmäßig die Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie in Dänemark, gelten für Sie in der Regel die dänischen Rechtsvorschriften.
Die Grundpfeiler des gesetzlichen Rentenversicherungssystems Dänemarks sind das Volksrentensystem und das Arbeitsmarkt-Zusatzrentensystem. Diese Systeme werden durch das gesetzliche Sondersparsystem für den Ruhestand, das freiwillige Zusatzrentensystem für Invalidenrentner, tarifvertragliche Rentensysteme und die private Altersvorsorge ergänzt.
Die Mitgliedschaft im Volksrentensystem hängt jedoch grundsätzlich vom Wohnsitz in Dänemark und nicht davon ab, ob Sie eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben.
Das System wird - anders als in Deutschland - in erster Linie aus Steuermitteln finanziert. Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber sind nur indirekt an der Finanzierung mit einen Pauschalbeitrag zum sogenannten Arbeitsmarktfonds beteiligt. Aus dem Fonds wird dann ein Teil der Leistungen finanziert.
Für detailliertere Informationen empfehle ich Ihnen, Sie sich direkt mit der dänischen Sozialversicherungsanstalt (Volksrentensystem Den Sociale Sikringsstyrelse (DSS) Landemærket 11, 1119 KØBENHAVN K, DÄNEMARK, Telefon (0045) 33955000, Telefax (0045) 33915654, E-Mail dss@dss.dk, Internet http://www.dss.dk) in Verbindung zu setzen. Alternativ können Sie sich auch an die deutsche Verbindungsstelle für Dänemark (Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck, Telefon 0451 485-0, http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de)
Ergänzend möchte ich auch auf die Broschüre "Meine Zeit in Dänemark - Arbeit und Rente europaweit" verweisen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__daenemark,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_daenemark