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Versicherungsbeiträge in Dänemark/Anspruch auf Erwerbsminderung

von SelbstständigerDK26.01.2009 | 12:28
1521 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, Ich bin als Deutscher mit einer dänischen Firma in Dänemark selbstständig. Deshalb dort auch Einkommensteuerpflichtig. Nun muss in Dänemark jeder einen sog. AM-Beitrag als Teil der Steuer zahlen. In diesem sind die Beiträge zur Rentenversicherung enthalten. Zählen diese Beiträge auch in Deutschland, eventuell nach den EWG-Verordnungen? Da ich als Selbstständiger ja eigentlich nicht versicherungspflichtig bin. Und würden sich aus diesen Beiträgen auch Ansprüche für eine Rente wegen Erwerbsminderung und eine Erberbsminderung durch BU ergeben? Vielen Dank im Vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo SelbständigerDK,

im Rahmen der Sozialversicherung gelten grundsätzlich nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Das sind regelmäßig die Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie in Dänemark, gelten für Sie in der Regel die dänischen Rechtsvorschriften.

Die Grundpfeiler des gesetzlichen Rentenversicherungssystems Dänemarks sind das Volksrentensystem und das Arbeitsmarkt-Zusatzrentensystem. Diese Systeme werden durch das gesetzliche Sondersparsystem für den Ruhestand, das freiwillige Zusatzrentensystem für Invalidenrentner, tarifvertragliche Rentensysteme und die private Altersvorsorge ergänzt.

Die Mitgliedschaft im Volksrentensystem hängt jedoch grundsätzlich vom Wohnsitz in Dänemark und nicht davon ab, ob Sie eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben.

Das System wird - anders als in Deutschland - in erster Linie aus Steuermitteln finanziert. Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber sind nur indirekt an der Finanzierung mit einen Pauschalbeitrag zum sogenannten Arbeitsmarktfonds beteiligt. Aus dem Fonds wird dann ein Teil der Leistungen finanziert.

Für detailliertere Informationen empfehle ich Ihnen, Sie sich direkt mit der dänischen Sozialversicherungsanstalt (Volksrentensystem Den Sociale Sikringsstyrelse (DSS) Landemærket 11, 1119 KØBENHAVN K, DÄNEMARK, Telefon (0045) 33955000, Telefax (0045) 33915654, E-Mail dss@dss.dk, Internet www.dss.dk) in Verbindung zu setzen. Alternativ können Sie sich auch an die deutsche Verbindungsstelle für Dänemark (Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck, Telefon 0451 485-0, www.deutsche-rentenversicherung-nord.de)

Ergänzend möchte ich auch auf die Broschüre "Meine Zeit in Dänemark - Arbeit und Rente europaweit" verweisen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__daenemark,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_daenemark

1 Antworten

Ham 26.01.2009 | 15:12
In Dänemark sind alle Personen zwischen dem 15 und 67 mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dänemark beitragsfrei erfasst. Versicherungszeiten sind dort sowohl Wohnzeiten als auch Zeiten der ATP Zugehörigkeit. Üblicherweise sind die ATP Zeiten auch gleichzeitig Wohnzeiten.
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