Hallo Minni,
wie von „Uuuuups“ bereits dargestellt enthält die Erwerbsminderungsrente regelmäßig eine Zurechnungszeit, welche in einer nachfolgenden Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt wird. Ernsthafte Nachteile aufgrund des Rentenbezugs sollten Ihnen daher grundsätzlich nicht entstehen. Im Zweifel können Sie sich aber auch individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger zu diesem Thema beraten lassen.