Versicherungsfremde Leistungen

von
Schießl Konrad

Haben die Rentner nicht ein Recht, zu er-
fahren, wie hoch im Jahr der Betrag anfällt?

Es wäre doch eine Selbst Verteidigung der
Rentenkassen, diese Ausgaben jährlich zu
nennen.
Wenn schon die Politik die Summen nicht
preisgibt,es müssen doch an den Schalthe-
beln der gesetzlichen Renten Versicherungen
Leute sitzen, die dies wissen.

Dies darf doch kein Beichtgeheimnis sein.

Würde dies befolgt,müssten doch viele
Bürger nicht mehr erzählen, die Wieder-
vereinigung wurde aus Beiträgen der RV.
bezahlt.
Der Steuerzuschuss von 80 Milliarden im
Jahr reicht doch bestimmt nicht aus für die
versicherungsfremden Leistungen,oder?
Die Mütterrente hierbei noch gar nicht be-
rücksichtigt.

MfG.

von
KSC

Wird, selbst wenn man das wollte, nicht ganz einfach sein.

Denn was man alles als versicherungsfremd definiert?
Da gibt es meines Wissens keine allgemein anerkannte Definition.

Somit müsste man erst mal allgemeinverbindlich klären, was alles versicherungsfremd ist - dann könnte man dies errechnen und die Zahl bekannt geben.

von
Frau Siegfried

Der Zuschuss der gar keiner ist:
Seit 1957 finanziert der Bund aus den Renten-Beiträgen allgemeinstaatliche Aufgaben, die nach §213 SGB VI durch einen Bundeszuschuss zurück bezahlt werden müssen.

Das aber ist seit 1957 noch nie vollständig erfolgt, so dass den Rentenversicherten bis heute rund 700 Mrd. Euro fehlen! Eigentum der Rentenversicherten, die das aus ihren Löhnen einbezahlt haben. Damit hat man allein die gesetzl. Rentenversicherten einen Großteil allgemeinstaatlicher Aufgaben bezahlen lassen, Politiker, Beamte und anders berufständisch Versicherte haben sich um den nicht an die GRV zurück bezahlten Teil nicht mit an diesen wichtigen Aufgaben beteiligt. s. u.a. Teufeltabelle und Vortrag Otto Teufel auf youtube.

Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70). Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen.

Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

von
Christian Müller

Zitiert von: KSC

Wird, selbst wenn man das wollte, nicht ganz einfach sein.

Denn was man alles als versicherungsfremd definiert?
Da gibt es meines Wissens keine allgemein anerkannte Definition.

Somit müsste man erst mal allgemeinverbindlich klären, was alles versicherungsfremd ist - dann könnte man dies errechnen und die Zahl bekannt geben.

Naja, versicherungsfremd
wenn jemand weiß, was eine Versicherung ist und bezweckt und weiß, was fremd ist, kann man sich das fast schon selbst denken oder?

Muß man sich da noch die Begriffe klären lassen?

von
KSC

Na dann zählen Sie mal auf.....wenn das soooo einfach ist.

Experten-Antwort

Rentenbestandteile, denen als Maßnahme des sozialen Ausgleichs keine oder zu niedrige Beitragsleistungen zugrunde liegen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Die allgemeine Rentenversicherung bekommt aus dem Bundeshaushalt derzeit jährlich rund 81,6 Milliarden Euro Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen für die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Da diese in die gesamt gesellschaftliche Verantwortung fallenden Mehrkosten nicht einseitig auf die Beitragszahler um gelegt werden können, müssen sie von der Allgemeinheit getragen, das heißt aus Steuermitteln finanziert werden. Dementsprechend erhält die allgemeine Rentenversicherung jährlich Bundeszuschüsse. Zusätzliche Bundeszuschüsse erhält die knappschaftliche Rentenversicherung.
Versicherungsfremde Leistungen sind insbesondere:
- Kriegsfolgelasten (zum Beispiel
Ersatzzeiten, Leistungen nach dem
Fremdrentenrecht),
- arbeitsmarktbedingte Leistungen
(zum Beispiel Renten wegen
Arbeitslosigkeit),
- Anrechnungszeiten (zum Beispiel
Fachschulausbildung),
- Zurechnungszeit (bei frühem
Rentenfall die Zeit bis zum 60.
Lebensjahr),
- einigungsbedingte Leistungen (zum
Beispiel Auffüllbeträge),
- Familienleistungen (zum Beispiel
Kindererziehungszeiten).

von
Fred G.

Zitiert von: Techniker

Rentenbestandteile, denen keine oder zu niedrige Beitragsleistungen zugrunde liegen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet, aus dem Bundeshaushalt derzeit jährlich rund 81,6 Milliarden Euro...

Alle Achtung, Experte/in, das beeindruckt -- macht aber auch bange, dass Politiker nach Norbert Blüm daran immer mal wieder schnippeln werden.

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