Der Zuschuss der gar keiner ist:
Seit 1957 finanziert der Bund aus den Renten-Beiträgen allgemeinstaatliche Aufgaben, die nach §213 SGB VI durch einen Bundeszuschuss zurück bezahlt werden müssen.
Das aber ist seit 1957 noch nie vollständig erfolgt, so dass den Rentenversicherten bis heute rund 700 Mrd. Euro fehlen! Eigentum der Rentenversicherten, die das aus ihren Löhnen einbezahlt haben. Damit hat man allein die gesetzl. Rentenversicherten einen Großteil allgemeinstaatlicher Aufgaben bezahlen lassen, Politiker, Beamte und anders berufständisch Versicherte haben sich um den nicht an die GRV zurück bezahlten Teil nicht mit an diesen wichtigen Aufgaben beteiligt. s. u.a. Teufeltabelle und Vortrag Otto Teufel auf youtube.
Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70). Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen.
Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.