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Experten-Antwort

Versicherungsjahre erreichen

von Lui18.08.2021 | 09:26
54 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen an die Experten und Teilnehmer, meiner Schwester würde die EM Rente vom Krankheitsbild zustehen. Es fehlen ihr aber Versicherungsjahre. Ich habe Pflegestufe 2 und würde sie als meine Pflegeperson einsetzen, wenn sie dadurch ihre Versicherungsjahre erreichen würde. Ist das damit möglich? Vielen herzlichen Dank für Info Gruß Lui

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Lui,

um die Situation Ihrer Schwester am besten beschreiben und einen möglichen Lösungsansatz zu finden, rate ich Ihnen, bzw. Ihrer Schwester sich einen Beratungstermin geben zu lassen. Die Beratungen finden überwiegend noch Telefonisch statt, daher sollten Sie relativ zügig einen Termin erhalten.

Liebe Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

tell-us-more-pleaseam 18.08.2021 | 09:39
Hallo, ich fürchte, uns fehlen da ein paar Infos (oder ich steh auf dem Schlauch): wenn Ihrer Schwester versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen, handelt es sich ja wahrscheinlich um die letzten 5 Jahre, in denen sie hätte 3 Jahre Beiträge gezahlt haben müssen? Pflegeperson können Sie aber wahrscheinlich nur ab jetzt einsetzen? Oder welche Voraussetzung ist bei der "fehlenden" Zeit nicht erfüllt? ...übrigens: es sind vielleicht die med. Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt, ob für die EM-Rente muss dann anhand des Antrags im Einzelfall festgestellt werden.
Obachtam 18.08.2021 | 15:01
Auch wenn dadurch Beiträge generiert würden, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderung an. Dieser liegt u. U. immer noch in der Zeit, als die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Luiam 18.08.2021 | 19:41
Guten Morgen an die Experten und Teilnehmer, meiner Schwester würde die EM Rente vom Krankheitsbild zustehen. Es fehlen ihr aber Versicherungsjahre. Ich habe Pflegestufe 2 und würde sie als meine Pflegeperson einsetzen, wenn sie dadurch ihre Versicherungsjahre erreichen würde. Ist das damit möglich? Vielen herzlichen Dank für Info Gruß Lui
Auch wenn dadurch Beiträge generiert würden, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderung an. Dieser liegt u. U. immer noch in der Zeit, als die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Ohja da könnten Sie allerdings recht haben. Das habe ich garnicht bedacht. Danke für die Info. Gruß Lui
Luiam 18.08.2021 | 20:58
Zitat von Obacht anzeigenausblenden
Guten Morgen an die Experten und Teilnehmer, meiner Schwester würde die EM Rente vom Krankheitsbild zustehen. Es fehlen ihr aber Versicherungsjahre. Ich habe Pflegestufe 2 und würde sie als meine Pflegeperson einsetzen, wenn sie dadurch ihre Versicherungsjahre erreichen würde. Ist das damit möglich? Vielen herzlichen Dank für Info Gruß Lui
Auch wenn dadurch Beiträge generiert würden, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderung an. Dieser liegt u. U. immer noch in der Zeit, als die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Ohja da könnten Sie allerdings recht haben. Das habe ich garnicht bedacht. Danke für die Info. Gruß Lui
Falls die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde, käme es natürlich zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Versuch an. Ob dann das Datum der Antragstellung entscheidend ist oder die RV den Beginn der Krankheit /Behinderung zugrunde legt, wird sich dann herausstellen. Übrigens kann die RV, bspw. i. A. anderer Behörden, wie Jobcenter oder AfA, auch bei fehlenden Versicherungsjahren Erwerbsminderung bescheinigen, da geht es dann meist um GruSi statt Alg 2.
Auch sehr interessant zu wissen. Nochmal vielen vielen Dank Gruß Lui
Obachtam 18.08.2021 | 20:20
Zitat von Lui anzeigenausblenden
Auch wenn dadurch Beiträge generiert würden, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderung an. Dieser liegt u. U. immer noch in der Zeit, als die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Ohja da könnten Sie allerdings recht haben. Das habe ich garnicht bedacht. Danke für die Info. Gruß Lui
Falls die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde, käme es natürlich zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Versuch an. Ob dann das Datum der Antragstellung entscheidend ist oder die RV den Beginn der Krankheit /Behinderung zugrunde legt, wird sich dann herausstellen. Übrigens kann die RV, bspw. i. A. anderer Behörden, wie Jobcenter oder AfA, auch bei fehlenden Versicherungsjahren Erwerbsminderung bescheinigen, da geht es dann meist um GruSi statt Alg 2.
franticam 18.08.2021 | 21:17
Von wem hat die Schwester denn die Auskunft, dass die Versicherungsjahre nicht erreicht sind? Hat sie bereits eine Kontenklärung durchgeführt? Es gibt außer Job und Pflege auch noch andere versicherungsrechtlich relevante Zeiten. Z.B. Krankengeld, ALG1, und für Kinder werden 10 Jahre angerechnet.
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