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Experten-Antwort

Versicherungslücke im Kontoverlauf

von Hannah06.07.2012 | 18:56
1572 Ansichten
3 Antworten

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Hallo,kann man eine Lücke im Versicherungsverlaufverlauf, die durch 4 wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes wegen eigener Kündigung entstanden ist, nach 10 Jahren noch durch Zahlung eines freiwilligen Beitrags schließen? Wegen einer evtll. Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit? Wäre dankbar für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2012 | 14:39

Hallo Hannah,

eine Beitragslücke kann man nach 10 Jahren nicht mehr durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen schließen. Freiwillige Beiträge können nur bis zum 31.03. des folgenden Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr entrichtet werden.

Sollten Sie noch im Besitz von Unterlagen über die Sperrzeit sein, empfehlen wir Ihnen die Vorlage dieser Unterlagen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Witzboldam 06.07.2012 | 19:12
Nein.
hannaham 06.07.2012 | 22:03
Aha. Danke an Witzbold
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