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Experten-Antwort

Versicherungspflicht?

von Menschenkind23.01.2015 | 10:28
880 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe zum 15.01.15 begonnen, als Sozialpädagogin bei einem Bildungsträger zu arbeiten. Hier betreue ich Jugendliche, die in Ausbildung sind und Nachhilfe für den Berufsschulstoff benötigen. Nachhilfeunterricht gebe ich aber selbst nicht. Dafür sind die Dozenten zuständig. Ich bin Ansprechpartnerin für Probleme im persönlichen und Arbeitsumfeld, unterstütze bei einem Betriebswechsel auch bei Bewerbungsschreiben und Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch . Des weiteren sorge ich dafür, dass die Anwesenheitspflicht erfüllt wird und Fehlzeiten nachgearbeitet werden. Ich habe einen Vertrag als freie Mitarbeiterin, der Stundenumfang beträgt 20h/Woche. Vergütung 18€/ Stunde inkl. Zuschlag zur anteilsmäßigen Deckung der sog. Arbeitgeber-Hälfte der ges. Beiträge gem. §169 Nr.1 SGB IV. Der Vertrag ist auf 2,5 Monate befristet, da ich anschließend als Festangestellte bei einem anderen Träger tätig werde. Ich bin nicht weisungsgebunden, meine Arbeitszeiten werden allerdings natürlich davon bestimmt, wann der Nachhilfeunterricht stattfindet und ich kann dort einen Schreibtisch nutzen. Weitere Auftraggeber habe ich keine. Da ich zuvor arbeitslos war, habe ich auch keine anderen Einnahmen. ALG I fällt durch die Überschreitung der 15 Std Grenze weg. Nun konnte ich nicht für mich zufriedenstellend recherchieren, ob ich versicherungspflichtig bin, da ich zwar im Wesentlichen, aber nicht auf Dauer für nur einen Auftraggeber tätig bin. Angestellte habe ich auch keine. Für mich ist die Tätigkeit nur eine gute Überbrückungsmöglichkeit. In zwei Monaten fange ich, wie bereits gesagt, in Festanstellung in Vollzeit bei einem anderen Träger an. Mein gesamtes Jahreseinkommen wird nicht ganz 28.000€ betragen (inkl. Arbeitslosengeld I für den halben Januar). Ich hoffe, dass ich nun alle relevanten Angaben gemacht habe. Ich möchte keine Pflichten übersehen und am Ende Nachzahlungen leisten müssen, für die ich keine Rücklagen habe. Ich hoffe auf baldige Antwort und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 11:06

Hallo Menschenskind,

Ihre Anfrage kann hier ganz sicher nicht abschließend beantwortet werden.

Sie sollten daher auf jeden Fall entweder ein Statusfeststellungsverfahren (V 027) beantragen oder zumindest den Fragebogen für Selbstständige zur Prüfung der evtl. Versicherungspflicht (V 023) einreichen.

Auf diese Weise sind Sie vor späteren Beitragsforderungen geschützt, die evtl. erst im Rahmen einer Betriebsprüfung Ihres derzeitigen Auftraggebers auf Sie zukommen können.

1 Antworten

KSCam 23.01.2015 | 13:07
Im Forum werden Sie keine abschließende Feststellung bekommen ob Sie als Selbständige mit einem Auftraggeber nun versicherungspflichtig sind oder halt nicht, weil es nur 2,5 Monate sind. Stellen Sie den entsprechenden Antrag, dann wird das von der DRV geprüft und Sie haben Rechtssicherheit. Oder strengen Sie eine Statusfeststellung an - so ganz sicher, dass Sie Selbständig sind und nicht in Wirklichkeit Arbeitnehmerin, bin ich mir auch nicht (wieder eine der vielen, bei denen aus klassischen Arbeitnehmertätigkeiten Selbständigkeiten konstruiert werden :))
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