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Versicherungspflicht

von Klara14.01.2014 | 08:06
952 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe seit Jahren eine „geringfügige“ Beschäftigung, die sozialversicherungspflichtig ist (§ 7 Abs 2 SGB V, § 229 Abs. 6 SGB VI und § 436 SGB III). Nun habe ich die Auskunft bekommen, dass diese Regelungen nur bis zum 31.12.2014 gelten. Ist das zutreffend? Danke für eine Auskunft! Klara

3 Antworten

Peter Iam 14.01.2014 | 12:08
Hallo Klara, Sie zitieren die Vorschriften, die für die Übergangsfälle am 01.04.2003 gelten (Verdienst zwischen 325,00 EUR und 400,00 EUR bzw. Arbeitszeit ab 15 Wochenstunden). Diese Übergangsregelung bleibt weiter bestehen. Am 31.12.2014 endet nur die Versicherungspflicht derjenigen die am 31.12.2012 zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR verdienten.
XYZam 15.01.2014 | 12:54
Wird die Antwort von Peter I von einem Experten auch bestätigt???
sandraam 15.01.2014 | 17:00
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