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Versicherungspflicht

von Merkritsch27.12.2007 | 17:12
1192 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin mit 2 Gewerben selbstständig. Als Internethändler mit ca. 5000 Kunden und als Mietkoch mit nur einem Kunden. 3/4 meines Einkommens beziehe ich aus dem Internethandel den Rest als Mietkoch. Als Mietkoch verdiene ich mehr als 400 Euro im Schnitt monatlich. Bin ich versicherungspflichtig?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.12.2007 | 10:16

Hallo Merkritsch,

da war ich zu langsam!

Der Beitrag von "nein", bei dem ich mich bedanken möchte, ist, bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt, völlig richtig

1 Antworten

neinam 28.12.2007 | 09:59
Nein! Grundsätzlich könnte Versicherungspflicht als Mietkoch wegen nur einem Auftraggeber eintreten. Bei der Beurteilung ist dieser als nur ein Auftraggeber einzustufen, wenn die Einkünfte mind. 5/6 der Einkünfte betragen. Da Sie aber als Koch lediglich 1/4 Ihres Gesamteinkommens (hierbei sind alle Einkünfte aus allen selbständigen Tätigkeiten einzubeziehen) verdienen, tritt hier keine Versicherungspflicht ein. Sie sollten sich dennoch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erkundigen. Denn: 1. können Sie durch die formelle Prüfung diese Einschätzung auch schriftlich und offiziell bekommen und 2. können Sie prüfen lassen, ob eine freiwillige Beitragszahlung in Ihrem Fall sinnvoll erscheint.
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