Die Beantwortung der Frage ist leider nicht so ohne Weiteres möglich. Lässt denn das Standes bzw. Gewerbeordnungsrecht der Krankenpflegepersonen eine selbständige Tätigkeit in Form einer GmbH zu? Oder ist die Ausübung der Krankenpflegetätigkeit nicht nur als Einzelperson oder in einer Personengesellschaft möglich?