Hallo.
Gestern legte mir eine befreundete Podologin, die ebenfalls selbständig arbeitet und sich privat versichert hat ein Schreiben der DRV vor, darin hieß es, bei ihr läge eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Weiter heißt es, in der gesetzlichen Rentenversicherung seien verschiedene Berufsgruppen, auch bei vorliegender Selbständigkeit versicherungspflichtig. Darunter zählen unter anderem, Zitat: "Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege tätig sind (z. B. selbständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, überwiegend auf ärztliche Anordnung tätige Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten)".
Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters zählt in diese Rubrik der gesetzlich Versicherungspflichtigen auch der Podologe.
Meine Freundin ist seit 3 Jahren selbständig und ihr wurde jetzt in Aussicht gestellt: sie müsse die Versicherungsbeiträge für diesen Zeitraum nachzahlen, was etwa einen Betrag von 12.000 € ausmacht. Ich bin seit 2000 selbstständig als Fußpflegerin und seit Nov. 2009 Podologin.
Was ist Fakt?
Vielen Dank!
hupfball