Die Antwort von Renten-Fachmann ist korrekt, aber mit kleinen Einschränkungen.
Nutzen sie die Chance und stellen sie einen Antrag auf Prüfung und Feststellung der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes als selbständig Tätiger.
Nur so bekommen sie eine verbindliche Auskunft, ob sie oder ob sie nicht rentenpflichtig sind.
Da hiervon ihre weiteren Planungen und Kalkulationen abhängen sollte diese Auskunft immer schriftlich von der Rentenversicherung angefordert werden.
Situationen mit erheblichen Nachzahlungen iHv mehreren tausend Euro müssen unbedingt vermieden werden