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Versicherungspflicht als Podologe ?

von hupfball07.02.2010 | 17:47
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5 Antworten

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Hallo. Gestern legte mir eine befreundete Podologin, die ebenfalls selbständig arbeitet und sich privat versichert hat ein Schreiben der DRV vor, darin hieß es, bei ihr läge eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Weiter heißt es, in der gesetzlichen Rentenversicherung seien verschiedene Berufsgruppen, auch bei vorliegender Selbständigkeit versicherungspflichtig. Darunter zählen unter anderem, Zitat: "Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege tätig sind (z. B. selbständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, überwiegend auf ärztliche Anordnung tätige Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten)". Laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters zählt in diese Rubrik der gesetzlich Versicherungspflichtigen auch der Podologe. Meine Freundin ist seit 3 Jahren selbständig und ihr wurde jetzt in Aussicht gestellt: sie müsse die Versicherungsbeiträge für diesen Zeitraum nachzahlen, was etwa einen Betrag von 12.000 € ausmacht. Ich bin seit 2000 selbstständig als Fußpflegerin und seit Nov. 2009 Podologin. Was ist Fakt? Vielen Dank! hupfball

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort von Renten-Fachmann ist korrekt, aber mit kleinen Einschränkungen.

Nutzen sie die Chance und stellen sie einen Antrag auf Prüfung und Feststellung der Versicherungspflicht Kraft Gesetzes als selbständig Tätiger.

Nur so bekommen sie eine verbindliche Auskunft, ob sie oder ob sie nicht rentenpflichtig sind.

Da hiervon ihre weiteren Planungen und Kalkulationen abhängen sollte diese Auskunft immer schriftlich von der Rentenversicherung angefordert werden.

Situationen mit erheblichen Nachzahlungen iHv mehreren tausend Euro müssen unbedingt vermieden werden

4 Antworten

Stefanam 07.02.2010 | 18:33
Aus welchen Gründen sollten Podologen nicht zu den versicherungspflichtigen Selbständigen zählen ? Auszug aus dem Gesetzestext: Sozialgesetzbuch VI § 2 Versicherungspflichtig sind selbständig tätige ... 2. Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,... Podologen sind meiner Meinung nach in der Krankenpflege tätig.
Lalaam 08.02.2010 | 06:39
Hallo Hupfball, Podologen unterligen nicht der versicherungspflicht, da die Fußpflege als Teil einer pflegerischen Tätigkeit im Sinne einfacher Körperpflege oder Kosmetik nicht der Behandlung einer Krankheit dient. Ausser Ihre Freundin hat nur einen Auftraggeber, was aber total unwahrscheinlich ist. Ihre Freundin soll Widerspruch einreichen. Lg Lala
Bescheideneram 08.02.2010 | 09:18
Da kann man Lala nur zustimmen. Der Bescheid ist schlicht und ergreifend falsch, sofern er sich nich auf die Versicherungspflicht wegen einem Auftraggeber bezieht! Wenn ich mich nicht Täusche steht es sowohl in der Arbeitsanweisung, als auch in den Rechtsauslegungen der DRV genau so drin!
Renten-Fachmannam 08.02.2010 | 11:24
Eine verbindliche Antwort: Nicht zu den selbständig tätigen Krankenpflegepersonen im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI zählen unter anderem: Medizinische Fußpfleger (Podologen), wenn es sich bei der von ihnen ausgeübten Tätigkeit überwiegend um eine pflegerische Tätigkeit im Sinne einfacher Körperpflege oder der Kosmetik handelt und die Fußpflege somit nicht der Behandlung einer Krankheit dient.
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