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Experten-Antwort

Versicherungspflicht befreien lassen? - EM-Rente und Minijob

von Lisa10.05.2014 | 13:06
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Ich habe nach jahrelangen Suchen einen Minijob gefunden - wo weder Behinderung noch Rente den Arbeitgeber abschreckt. - Erstaunt bin - . Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag Minijob vor mir liegen, in dem drinsteht: "Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass der auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden kann. Die Befreiiung kann nur mit Wirkung für die Zukunft und bei mehreren geringfügig en Beschäftigungen nur einheitlich erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend" Meine EMR ist unbefristet und Heilung ausgeschlossen und wie lange ich den Job durchhalte, weiß ich auch nicht. Aber nach 20 Jahren dauerhafte Existenz am MInimum, würde ich mich über ein neues Bett, Kühlschrank und diverse Kleinigkeiten freuen ... Ich bin mit dieser Frage überfordert. Würde meine Altersrente steigen, wenn ich die Abgabe bezahle? So gering, wie meine Rente ist, bezweifel ich, dass ich im Alter ohne Sozialgelder überleben kann. Und jetzt brauche ich eben das Geld, solange ich wenigstens etwas jobben kann. Also würde ich sagen, beantrage Befreiiung der Versicherungspflicht? Ich lege keinen Wert auf unqualifizierte Beiträge. Dass ich krank bin und Rente erhalte und das lebenslang, war die Schuld von anderen Menschen und entsprechend sauer reagiere ich, wenn man mir vorwerfen will, dass ich eigentlich arbeiten könnte, da ich ja einen Minijob habe. Ich hab die erste Woche Job hinter mich gebracht und bin extrem erschöpft, aber im Augenblick ist mir das Geld einfach wichtiger, weil ich endlich mal ein paar Dinge neu kaufen muss.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.05.2014 | 11:16

Ergänzend zu den Ausführungen von W*lfgang sei noch darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der späteren Altersrente eine Neuberechnung stattfindet. Sofern sich aus der Neuberechnung höhere persönliche Entgeltpunkte ergeben, wären dann diese und bei geringeren persönlichen Entgeltpunkten wären die bis dahin geltenden persönlichen Entgeltpunkte maßgeblich (sogenannter „Besitzschutz“).

Es ist aber tatsächlich unwahrscheinlich, dass durch die - geringen - Entgeltpunkte aus dem versicherungspflichtigen Minijob bei der Neuberechnung der späteren Altersrente höhere persönliche Entgeltpunkte zugrunde zu legen wären. Bitte beachten Sie auch, dass Sie, sofern Sie sich für die Versicherungsfreiheit entscheiden, diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen können, solange Sie diesen Minijob inne haben. Die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht im Minijob bei Beziehern einer Erwerbsminderungsrente vorteilhaft ist, lässt sich am Besten unter Zugrundelegung des individuellen Versicherungsverlaufs in einer Beartung mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

2 Antworten

W*lfgangam 10.05.2014 | 14:11
Halllo Lisa, >Meine EMR ist unbefristet und Heilung ausgeschlossen Dann besteht wohl die 'Chance', dass die Rente bis zur Altersgrenze ohne Entzug laufen wird. >Würde meine Altersrente steigen Mit dem Pflichtbeitrag aus dem Mini-Job - NEIN. Zur Erklärung, Ihre EMRT ist bis zum 60. Lbj. hochgerechnet mit dem Durchschnittswert aus Ihrem bisherigen Rentenzeiten. Gleichzeitig in der Hochrechnungszeit laufenden Versicherungszeiten (hier der Mini-Job, gilt aber auch zB. für eine Pflegetätigkeit) müssten die in der Hochrechnung enthaltenen Werte erst mal überschreiten, bevor später bei der Altersrente rückschauend betrachtet ein besser Wert, als der aus der Hochrechnung in die Altersrente einfließt. Bei der Altersrente wird die zurückgelegte EMRT als Rentenbezugszeit bewertet - wieder mit dem Wert aller Vorzeiten. Viel versicherungsmathematisches Chinesisch - kurzum, bleiben Sie im Mini-Job versicherungsfrei, so haben Sie ein paar EUR mehr. Gruß w. ...natürlich kann es auch _ bei Wegfall_ einer unbefristeten EMRT 'besser' gewesen sein, die Versicherungspflicht im Mini-Job nicht abgewählt zu haben, dürften aber seltene Ausnahmefälle sein.
Lisaam 12.05.2014 | 12:41
Vielen Dank, ich werde dann die Nummer anrufen, die auf dem Schreiben steht und mich nochmal kurz beraten lassen.
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