Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenErgänzend zu den Ausführungen von W*lfgang sei noch darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der späteren Altersrente eine Neuberechnung stattfindet. Sofern sich aus der Neuberechnung höhere persönliche Entgeltpunkte ergeben, wären dann diese und bei geringeren persönlichen Entgeltpunkten wären die bis dahin geltenden persönlichen Entgeltpunkte maßgeblich (sogenannter „Besitzschutz“).
Es ist aber tatsächlich unwahrscheinlich, dass durch die - geringen - Entgeltpunkte aus dem versicherungspflichtigen Minijob bei der Neuberechnung der späteren Altersrente höhere persönliche Entgeltpunkte zugrunde zu legen wären. Bitte beachten Sie auch, dass Sie, sofern Sie sich für die Versicherungsfreiheit entscheiden, diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen können, solange Sie diesen Minijob inne haben. Die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht im Minijob bei Beziehern einer Erwerbsminderungsrente vorteilhaft ist, lässt sich am Besten unter Zugrundelegung des individuellen Versicherungsverlaufs in einer Beartung mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.
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