im SGB ist z.B. geregelt, dass bei Bezug von Altersrente keine Versicherungspflicht besteht. Wie sieht es aus bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente befristet und unbefristet? Dazu finde ich nichts im SGB - kann mir jemand weiterhelfen, wo ich eine entsprechende Regelung finde im Gesetz?
Vielen Dank vorab!
10.08.2009, 13:39
Experten-Antwort
Eine Beschäftigung die die Geringfügigkeitsgrenze (400 €) überschreitet, führt neben einer EM Rente ganz normal zur Versicherungspflicht. Daraus gezahlte Beiträge erhöhen im nächsten Leistungsfall eine spätere Rente.
Im Übrigen wäre in solchen Fällen die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen.
10.08.2009, 19:36
von
Evelyn
Heißt das also, dass der ausschließliche Bezug (kein Minijob o.ä.) einer Erwerbsminderungsrente nicht versicherungspflichtig ist? Können Sie mir auch sagen, wo das steht?
Vielen Dank!
10.08.2009, 19:51
Experten-Antwort
Es steht nur im Gesetz, wann man versicherungpflichtig ist.
Im Umkehrschluß folgt daraus, dass man nicht pflichtig wird, sofern das nicht gesetzlich definiert ist.
Und eine Rentenbezug wegen EM ist in den entsprechenden Bestimmungen nicht aufgeführt, somit besteht keine Versicherungspflicht. Es steht z.B. auch auch nicht extra im Gesetz, dass eine Hausfrau / Hausmann nicht versicherungspflichtig ist.
11.08.2009, 08:21
von
Evelyn
Ok...da weiß ich erstmal Bescheid. Vielen vielen Dank für Ihre Mühe!
Gruß, Evelyn
11.08.2009, 09:06
von
Evelyn
Noch eine Nachfrage: Entfällt auch die Versicherungspflicht bei Arbeitslosengeld II - Bezug wenn rückwirkend in diesen Bewilligungszeitraum eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde? Werden die Beiträge dann an den Leistungsträger zurückerstattet?