Eine Beschäftigung die die Geringfügigkeitsgrenze (400 €) überschreitet, führt neben einer EM Rente ganz normal zur Versicherungspflicht. Daraus gezahlte Beiträge erhöhen im nächsten Leistungsfall eine spätere Rente.
Im Übrigen wäre in solchen Fällen die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen.