Sie sind kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei, wenn Ihr Einkommen regelmäßig den Betrag von 400 EUR nicht überschreitet.
Maßgeblich ist dafür das (Brutto-)Einkommen, dass Sie aus der selbständigen Tätigkeit erzielen (also das Einkommen vor Steuern, dass im EK-Steuerbescheid ausgewiesen wird).
Um Ihren Meldeverpflichtungen nachzukommen, zeigen Sie bitte ihre selbständige Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger an. Dabei sollten Sie angeben, dass die Einkünfte regelmäßig den Betrag von 400 EUR nicht überschreiten und einen aktuellen Einkommensnachweis (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters o. ä.) beileigen.