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Versicherungspflicht Dozententätigkeit

von jojo28.01.2008 | 21:03
1104 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Versicherungspflicht als Dozent. Es besteht ein Mini Job im angestellten Verhältnis (280 EUR montal.) und zusätzlich wurde mir eine Dozententätigkeit angeboten. Bei der Dozententätigkeit gibt es zunächst kein regelmäßiges Einkommen - in 5 Monaten in diesem Jahr wäre das Honorar je 390 EUR und in einem Monat ca 700 EUR. Müssen beide Jobs zusammengezählt werden oder sind sie unabhängig voneinander? Wird das Einkommen ermittelt, in dem alle Honorare zusammengezählt werden und durch die Anzahl der Monate geteilt werden - oder wäre nur der eine Monat mit dem Honorar von 700 EUR dann versicherungspflichtig? Handelt es sich bei der Grenze der Geringfügigen Beschäftigung von 400 EUR um Gewinn oder um Umsatz -also der Wert, der auf dem Konto eingeht ohne Ausgaben? Danke für eine Antwort jojo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jojo,

Zunächst ist festzustellen, dass geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten nicht zusammen gerechnet werden dürfen.

Bei schwankenden Einkommen ist vom Durchschnittswert auszugehen, der nicht über 400 EUR liegen darf, da sonst für das ganze Jahr Rentenversicherungspflicht entsteht.

Wegen der zu zahlenden Beiträge kann auf den Beitrag von x verwiesen werden.

Bei der Bewertung der Geringfügigen selbständigen Tätigkeit von 400 EUR wird vom Gewinn ausgegangen.

1 Antworten

xam 29.01.2008 | 07:09
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