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Versicherungspflicht Freiberuf

von Freiberufler12.12.2007 | 15:19
1171 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin ebenfalls Freiberufler. Meine Situation stellt sich folgendermaßen dar: Ich bin beim Finanzamt angemeldet unter "betriebswirtschaftlicher Beratung" als freiberuflich tätig. Der Gewinn beläuft sich auf ca. 1500 - 2000 € monatlich. Ich habe ca. 2-3 Auftraggeber im Jahr. Keiner der Auftraggeber wird voraussichtlich mehr als 5/6 ausmachen. Es handelt sich bei den Auftraggebern nicht um Kooperationsunternehmen. Ich habe keine Beschäftigten. Außerdem bin ich noch an der Universität als wissenschaftl. Hilfskraft angestellt. Der zeitl. Aufwand sowie der wirtschaftl. Ertrag liegen unter dem der freien Arbeit. Bin ich bzgl. der Freiberuflichkeit automatisch sozialversicherungsfrei oder muss ich das beantragen? Beste Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dazu wäre es hilfreich - sofern sich dies online überhaupt beurteilen lässt - mitzuteilen, in welcher Form Sie auf dem Markt in Erscheinung tretten. Liegt eine GmbH etc. vor ?

I.Ü. sei bereits an dieser Stelle auf folgenden Link hingewiesen, vgl.http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/anlage3__1__entscheidungshilfe__gesellschafter__gesch_C3_A4ftsf_C3_BChrer__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anlage3_1_entscheidungshilfe_gesellschafter_geschäftsführer_pdf

MfG

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