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Versicherungspflicht Freiberufler

von KGler21.05.2009 | 23:00
927 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin nach abgeschlossenem Sportstudium seit Anfang des Jahres vorwiegend im Rehabereich tätig, speziell Krankengymnastik am Gerät. Je nach Schadensbild der Patienten stelle ich individuelle Trainingsübungen zusammen, die sich von Termin zu Termin ändern. Erst vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass ich eventuell Versicherungspflichtig bezüglich Rente bin. Nach kurzem Einlesen in die Thematik frage ich mich nun, ob dem so ist und vor allem, ob ich (sofern versicherungspflichtig) noch berechtigt wäre "nur" den ermäßigten Beitrag für die ersten 3 Jahre zu zahlen (die 3 Monatsfrist habe ich ja leider verpasst). Für eine kurze, aufklärende Antwort bin ich sehr dankbar! MfG KGler

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.05.2009 | 10:54

Hallo KGler ,

Selbständige, die in der Krankenpflege überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln, gehören zum versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist z.B. bei Physiotherapeuten der Fall.

Für die ersten 3 Jahre können Einsteiger sich für den halben Regelbeitrag in Höhe von derzeit mtl. 250,74 EUR entscheiden.

1 Antworten

Bescheideneram 22.05.2009 | 06:34
Ihre Tätigkeit fällt in diesem Fall unter den Begriff des Lehrers nach § 2 Nr. 1 SGB VI. Es besteht daher Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV. Nachrangig käme auch eine Versicherungspflicht nach Nr. 2 als Pflegeperson in Betracht. Den ermäßigten "halben Regelbeitrag" erhalten Sie automatisch. Ob einer Beitragszahlung (das lohnt sich bei Verdiensten von
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