Der Begriff Coach ist im Sinne der Rentenversicherung ggf. unter dem Personenkreis der versicherungspflichtigen Lehrer zu subsummieren. Um Ihre Tätigkeit genau abzugrenzen, reichen die bisherigen Angaben noch nicht aus. Letzlich würde Ihnen eine Stellungnahme aber auch keine Rechtssicherheit bei der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers bringen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre selbständige Tätigkeit dort anzuzeigen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, im Rahmen einer Betriebsprüfung erfasst zu werden und die Beiträge nachzahlen zu müssen.
Das entsprechende Formular gibt es hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Pflicht__Freiwillige__Versicherung,property=publicationFile.null/_DRV_Paket_Versicherung_Pflicht_Freiwillige_Versicherung