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Versicherungspflicht für Freiberuf?

von freiberuf09.06.2007 | 21:21
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 1.5. arbeitslos, und dann ab 7.5. als Freiberufler unterwegs. Die Agentur für Arbeit gewährt Existenzgründerförderung. Bin ich versicherungspflichtig? Wenn nein: kann ich mich freiwillig versichern? Welche administrativen Schritte sind notwendig? Grüße Ralf

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Begriff Coach ist im Sinne der Rentenversicherung ggf. unter dem Personenkreis der versicherungspflichtigen Lehrer zu subsummieren. Um Ihre Tätigkeit genau abzugrenzen, reichen die bisherigen Angaben noch nicht aus. Letzlich würde Ihnen eine Stellungnahme aber auch keine Rechtssicherheit bei der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers bringen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre selbständige Tätigkeit dort anzuzeigen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, im Rahmen einer Betriebsprüfung erfasst zu werden und die Beiträge nachzahlen zu müssen.

Das entsprechende Formular gibt es hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Pflicht__Freiwillige__Versicherung,property=publicationFile.null/_DRV_Paket_Versicherung_Pflicht_Freiwillige_Versicherung

3 Antworten

Unbekanntam 09.06.2007 | 23:48
Hallo, Ihre so gestellte Frage kann Ihr niemand im Forum beantworten. Teilen Sie bitte uns folgendes mit: 1. Kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit 2. Wie hoch ist Ihr voraussichtlicher monatlicher Gewinn? Vereinfacht gesagt Betriebseinnahmen minus Ausgaben 3. Sind Sie ausschließlich für einen Auftraggeber tätig? 4. Wenn ja: Werden Sie aller voraussicht 5/6 Ihrer Betriebseinnahmen von einem Auftraggeber erhalten. 5. Wenn nein bei 4: Handelt es sich bei diesen Unternehmen um Kooperationsunternehmen? 6. Haben Sie eine beschäftigten, wenn ja wieviele und viel werden diese verdienen. Wenn Sie all diese Fragen konsequent beantworten, können wir Ihnen auch eine Antwort geben.
freiberufam 10.06.2007 | 17:32
Hallo, hier die Antworten zu Ihren Fragen: 1. Beschreibung: Management-Coaching 2. über 20k Euro vor Steuern 3. derzeit ja, da gerade erst angefangen. Wahrscheinlich werden es 1-3 Auftraggeber in einem Kalenderjahr sein 4. derzeit ja, siehe Antwort zur vorherigen Frage 5. keine Kooperationsunternehmen 6. keine Beschäftigten.
Freiberufleram 12.12.2007 | 15:03
Guten Tag, ich bin ebenfalls Freiberufler. Meine Situation stellt sich folgendermaßen dar: Ich bin beim Finanzamt angemeldet unter "betriebswirtschaftlicher Beratung" als freiberuflich tätig. Der Gewinn beläuft sich auf ca. 1500 - 2000 € monatlich. Ich habe ca. 2-3 Auftraggeber im Jahr. Keiner der Auftraggeber wird voraussichtlich mehr als 5/6 ausmachen. Es handelt sich bei den Auftraggebern nicht um Kooperationsunternehmen. Ich habe keine Beschäftigten. Außerdem bin ich noch an der Universität als wissenschaftl. Hilfskraft angestellt. Der zeitl. Aufwand sowie der wirtschaftl. Ertrag liegen unter dem der freien Arbeit. Bin ich bzgl. der Freiberuflichkeit automatisch sozialversicherungsfrei oder muss ich das beantragen? Beste Grüße
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