Versicherungspflicht für Nebentätigkeit ?

von
L. Fringer

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Frage zur Versicherungspflicht:

Ich bin selbständig im Dienstleistungsbereich tätig (GmbH, 100% Gesellschafter und Geschäftsführer), habe 2 Angestellte und beschäftige rund 50 Minijobber. Als GF beziehe ich ein Gehalt von 4250 € monatlich. (LSK 1) Für dieses Einkommen bin ich von der GKV/GRV befreit.

Ich habe nun die Möglichkeit eine Nebentätgkeit anzunehmen. Mein Gehalt würde bei 3600 € monatlich liegen. (LSK 6)

Meine Frage: Bin ich für dieses Gehalt pflichtversichert in der GKV/GRV ? Oder kann ich für dieses Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit werden, da mein Einkommen als Selbständiger deutlich höher ist ?

Vielen Dank im Voraus,

Lars Fringer

von
Schwarzwälder

Die Höhe des "Hauptgehaltes" spielt bei einer Nebenbeschäftigung keine Rolle. Vielmehr wird jede Beschäftigung für sich betrachtet. Wenn Sie also in der Nebenbeschäftigung als "normaler" Arbeitnehmer gelten dürfte Versicherungspflicht bestehen. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es dafür nicht.

Experten-Antwort

Grundsätzlich wären Sie in der "Nebentätigkeit" versicherungspflichtig.

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