Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage zur Versicherungspflicht:
Ich bin selbständig im Dienstleistungsbereich tätig (GmbH, 100% Gesellschafter und Geschäftsführer), habe 2 Angestellte und beschäftige rund 50 Minijobber. Als GF beziehe ich ein Gehalt von 4250 € monatlich. (LSK 1) Für dieses Einkommen bin ich von der GKV/GRV befreit.
Ich habe nun die Möglichkeit eine Nebentätgkeit anzunehmen. Mein Gehalt würde bei 3600 € monatlich liegen. (LSK 6)
Meine Frage: Bin ich für dieses Gehalt pflichtversichert in der GKV/GRV ? Oder kann ich für dieses Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit werden, da mein Einkommen als Selbständiger deutlich höher ist ?
Vielen Dank im Voraus,
Lars Fringer