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Experten-Antwort

Versicherungspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer

von Tonitest17.03.2014 | 01:40
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4 Antworten

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Guten Tag zusammen, meine Frage bezieht sich auf die RV- Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der eine Beteiligung an "seiner" GmbH von mehr als 50 Prozent hält, und auf zwei Rechtsstände: 1982 (lang her, ich weiß) und heute. Ist hier idR eine Versicherungsfreiheit gegeben? (War dies auch schon 1982 der Fall)? Versicherungsfreiheit bedeutet aber ja nur, dass der Betroffene aus der GRV raus DARF (DURFTE)- er kann (bzw. konnte) sich aber nichtsdestotrotz freiwillig weiter versichern, oder? Es gab (und gibt) also keinen Automatismus in dem Sinne, dass ein Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH, der zunächst nur 40% der Anteile hat, ab dem Moment, wo er mehr als 50% der Anteile hat (zB weil ein anderer Gesellschafter ausscheidet), automatisch aus der GRV ausscheiden muss? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage, wie Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind, kann mitunter etwas schwierig sein. Deshalb kann über ein von der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführendes Statusfeststellungsverfahren (§7a SGB IV) rechtsverbindlich der Status überprüft werden.

Das Verfahren kann von der zu beurteilenden Person selbst oder vom Unternehmen beantragt werden (Formular V027).

Nach Ende des Verfahrens erhält man einen Bescheid über die Einstufung der Tätigkeit, abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder selbständige Tätigkeit. Danach empfiehlt es sich eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Tonitestam 17.03.2014 | 01:48
nur kurz zur Erklärung: Der konkret betroffene Mann sagt, sein Steuerberater hätte ihm damals (1982) gesagt, jetzt wo er mehr als 50% der Anteile der Firma hätte, würde "das nicht mehr gehen mit der gesetzlichen". Gemeint war hier wahrscheinlich, dass keine Versicherungspflicht mehr gegeben war und der Steuerberater dann der Meinung war, Privatvorsorge wäre unendlich viel lukrativer und der Ausstieg aus der GRV daher quasi "zwingend". Ist das plausibel, oder "ging" das damals wirklich nicht mehr? Danke nochmal für jeden sachdienlichen Hinweis.
KSCam 17.03.2014 | 23:30
Nach meiner Erinnerung war Ihr Geschäftsführer auch schon vor 30 Jahren nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sondern war selbständig. Er hätte freiwillig zahlen können, wenn er das nicht tat, hat er Pech gehabt und kann das nicht mehr ändern. Wenn er meint die Verantwortung für das Handeln liegt beim Steuerberater, so kann er das gerne so sehen, das ändert aber nichts am Sachverhalt.
W*lfgangam 18.03.2014 | 23:24
Hallo Tonitest, vielleicht finden Sie auf den folgenden Seiten der DRV mehr/weitere Infos: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Such… (Wenn der Link hier 'abgeschnitten' wird, einfach die Zitieren-Funktion auf diese Nachricht anklicken, im Text-Fenster ist dann der komplette Link sichtbar und via copy&paste nutzbar.) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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