Die Frage, wie Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind, kann mitunter etwas schwierig sein. Deshalb kann über ein von der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführendes Statusfeststellungsverfahren (§7a SGB IV) rechtsverbindlich der Status überprüft werden.
Das Verfahren kann von der zu beurteilenden Person selbst oder vom Unternehmen beantragt werden (Formular V027).
Nach Ende des Verfahrens erhält man einen Bescheid über die Einstufung der Tätigkeit, abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder selbständige Tätigkeit. Danach empfiehlt es sich eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.