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Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung

von Andre10.03.2010 | 23:23
959 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag Zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Versicherungspflicht und Vorgehensweise. Nach dem ich bis 03.2005 gesetzlich versichert war, habe ich mich in der Zeit von 04.2005 bis 11.2006 privat versichert. Da ich in finanzieller Schwierigkeit geriet und den Beitrag nicht zahlen konnte, wurde mir die Versicherung gekündigt. Ich habe seit 12.2006 bis heute (02.2010) keine Versicherung. Nun habe ich erfahren, dass es seit 1.2009 generell eine Versicherungspflicht für alle ehemalige Privatversicherungsnehmer gibt und man Strafe für die 'versicherungslose' Zeit bezahlen muss. Können Sie mir bitte bei der Frage helfen, bei wem ich mich am besten wenden kann und ob ich Strafe zahlen muss für die Zeit ohne Versicherung. Und wenn ja wie hoch und für welchen Zeitraum? Muss ich für den Zeitraum von 12.2006 bis heute oder für den Zeitraum von 1.2009 bis heute Strafe zahlen? Wenn ich mich jetzt neu versichere, privat, muß ich den Basistarif nehmen oder kann ich einen beliebigen Tarif nehmen, abhängig vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand? Vielen vielen dank vorab für Ihre Hilfe

4 Antworten

-_-am 11.03.2010 | 00:15
In einem Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge) sind Sie mit Ihrem Anliegen falsch.
Falsches Forumam 11.03.2010 | 07:17
Hallo Andre, hierzu müssen sie sich natürlich an die private Krankenkasse wenden,bei der sie zuletzt versichert waren um die Fragen bezüglich Ihres Tarifes zu klären.Diese Stelle wird all Ihre Fragen klären.
hotteam 11.03.2010 | 09:40
tja, das läuft die gesetzliche regelung wohl fehl. wer sich eh nix leisten kann, den kann man auch zu nix zwingen. daher kann auch eine strafe nichts bezwecken.
guckstehieram 11.03.2010 | 16:22
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