Meine Frage an die Fachleute: Wann greift die Versicherungspflicht nach Abschluss des Studiums?. (Während des Studiums Familienversichert) Mit Abgabe der Diplomarbeit oder zum Zeitpunkt der Exmatrikulation?
Bin da gerade etwas ratlos, da ich verschiedene Aussagen zum der Thematik erhalten habe. mfg Kai
04.09.2008, 08:38
von
AOK-Fan
Das ist eine Frage, die Sie mit Ihren KRANKENKASSE klären müssen - hat mit der gesetzlichen Rente nichts zu tun - sorry!
Versicherungspflicht in der Rente entsteht mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - u.U. in allen Zweigen der Sozialversicherung!
04.09.2008, 09:06
Experten-Antwort
Da hat AOK-Fan völlig recht - bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse, gerade bei widersprüchlichen Aussagen würde ich die Antwort eines Krankenversicherungsexperten der einer Rentenexpertin vorziehen !
04.09.2008, 10:13
von
Kai
Vielen Dank für den Hinweis
Für die Krankenkasse war der Termin meiner Exmatrikulation ausschlaggebend. Aber zur Sicherheit werde ich mich nochmal mit der Krankenkasse in Verbindung setzten und mich direkt beraten lassen.